Zum Inhalt springen RAPPAPORT · Kanzlei für Strafverteidigung
Strafverteidigung in Freiburg – Kanzlei Florian Rappaport Rechtsanwalt Florian Rappaport, Strafverteidiger in Freiburg

Verkehrsstrafrecht

Alkohol oder Drogen am Steuer, ein nicht gemeldeter Unfall, der drohende Verlust des Führerscheins: Im Verkehrsstrafrecht geht es selten um spektakuläre Fälle — fast immer aber um die Mobilität, von der Beruf und Alltag abhängen. Wir verteidigen ruhig, gründlich und mit dem Ziel, Ihre Fahrerlaubnis und ein sauberes Führungszeugnis zu erhalten.

Gut verteidigt.

Verkehrsstrafrecht

Häufig gestellte Fragen

Promillegrenzen, Fahrerflucht, Cannabis am Steuer, Führerscheinentzug und MPU — die wichtigsten Fragen klar beantwortet. Jede Antwort führt bei Bedarf zu einem vertieften Beitrag.

  • Ab welcher Promillegrenze mache ich mich strafbar?

    Ab 1,1 ‰ Blutalkohol gilt man am Steuer eines Kraftfahrzeugs unwiderleglich als absolut fahruntüchtig — dann liegt eine Straftat nach § 316 StGB vor, auch ohne jeden Fahrfehler (BGH, ständige Rechtsprechung). Schon ab 0,3 ‰ kann eine Straftat vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen (relative Fahruntüchtigkeit). 0,5 ‰ ohne Auffälligkeiten ist dagegen „nur“ eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Auf dem Fahrrad liegt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 ‰.

  • Cannabis am Steuer — Bußgeld oder Straftat?

    Seit August 2024 gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blut. Wer ihn überschreitet, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Zur Straftat nach § 316 StGB wird es erst, wenn drogenbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen — Schlangenlinien, ein Unfall oder auffälliges Verhalten. Mehr dazu im Beitrag Cannabis am Steuer.

  • Ist mein Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt sofort weg?

    Nicht automatisch, aber oft schnell. Bei einer Verkehrsstraftat kann das Gericht die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB entziehen — vorläufig bereits im Ermittlungsverfahren nach § 111a StPO. Bei einer bloßen Ordnungswidrigkeit droht „nur“ ein Fahrverbot. Entscheidend sind Weichen, die früh im Verfahren gestellt werden; Einzelheiten im Beitrag Führerschein entzogen.

  • Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis?

    Ein Fahrverbot (§ 44 StGB) ist ein zeitlich begrenztes Verbot von einem bis sechs Monaten — der Führerschein wird verwahrt und danach zurückgegeben. Die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) hebt die Erlaubnis dagegen ganz auf; mit ihr setzt das Gericht eine Sperrfrist von sechs Monaten bis fünf Jahren fest (§ 69a StGB), nach deren Ablauf die Fahrerlaubnis neu beantragt werden muss — häufig mit MPU.

  • Wann muss ich zur MPU?

    Eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangt die Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig bei Alkoholfahrten ab 1,6 ‰, bei wiederholten Auffälligkeiten und bei Drogen. Die MPU ist kein Teil des Strafverfahrens, sondern Voraussetzung der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Was dabei auf Sie zukommt, steht im Beitrag Fahrerlaubnis & MPU.

  • Ich habe nach einem Parkrempler nicht angehalten — was droht?

    Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB, umgangssprachlich „Fahrerflucht“) ist auch beim Parkplatzrempler eine Straftat. Wer sich aber innerhalb von 24 Stunden meldet und nur einen geringen Schaden verursacht hat, kann von der tätigen Reue profitieren: Das Gericht kann die Strafe mildern oder von ihr absehen. Mehr im Beitrag Fahrerflucht.

  • Soll ich der Polizei etwas zum Vorfall sagen?

    Nein. Sie müssen keine Angaben zur Sache machen, und Ihr Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Geben Sie nur Ihre Personalien an und lassen Sie zuerst die Ermittlungsakte durch einen Verteidiger prüfen, bevor Sie sich äußern — gerade bei Blutprobe und Gutachten zählt jedes Detail.

  • Lohnt sich ein Verteidiger bei einer Verkehrsstraftat?

    Gerade hier ja: Anders als bei einem reinen Bußgeld stehen eine Vorstrafe, der Führerschein und oft der Arbeitsplatz auf dem Spiel. Häufig lässt sich die Entziehung abwenden, die Sperrfrist verkürzen oder das Verfahren einstellen — wenn früh die richtigen Anträge gestellt werden.

Fachanwalt für Strafrecht Florian Rappaport in seiner Kanzlei in Freiburg

Rechtsanwalt Rappaport

Den Fachanwaltstitel verleiht die Rechtsanwaltskammer an Strafverteidiger, die umfangreiche praktische Erfahrung aus einer hohen Zahl persönlich bearbeiteter Fälle vorweisen und ihr vertieftes theoretisches Wissen in mehreren Prüfungen belegen. Eine jährliche Fortbildungspflicht sichert, dass diese Kenntnisse aktuell bleiben. So ist der Fachanwaltstitel ein unabhängig geprüfter Beleg für gesicherte Fachkunde.

Ausschließlich im Strafrecht tätig / bundesweite Verteidigung

„Im Verkehrsstrafrecht entscheidet sich vieles in den ersten Tagen — bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis, beim Schweigen gegenüber der Polizei, beim richtigen Umgang mit Blutprobe und Gutachten. Wer hier früh die Weichen stellt, rettet oft mehr als nur den Führerschein.“

rappaport@rappaport-verteidigung.de

Erfolge

Das erste Gespräch

Manche Anrufe sind nicht leicht — und Sie müssen vorher nicht wissen, wo Sie anfangen sollen. Erzählen Sie, was passiert ist; ich höre zu und ordne ein, was das bedeutet. Am Ende sehen wir gemeinsam, was sinnvoll wäre — und ob ich der richtige Verteidiger für Ihre Sache bin.

Mandant von Strafverteidiger Florian Rappaport

„Ich dachte, mein Leben sei vorbei. Er hat mich gerettet.“

Mandant von Strafverteidiger Florian Rappaport

„Ich konnte endlich wieder ruhig schlafen.“

Strafverteidiger Florian Rappaport, Fachanwalt für Strafrecht in Freiburg

Was treibt mich an, Menschen zu verteidigen?

„Es geht im allgemeinen Strafrecht selten um spektakuläre Fälle, es geht aber immer um Existenzen: den Geschäftsführer, der seine Firma nicht verlieren darf, den Azubi, dessen Ausbildung an einem sauberen Führungszeugnis hängt, die Familie, die wegen einer Fahrerflucht um den Führerschein bangt. Für diese Menschen das Bestmögliche zu erreichen — den Freispruch, die Einstellung, die Bewährung statt Haft — dafür übe ich diesen Beruf seit Jahren mit Leidenschaft aus.“

Ihre ersten Schritte

  1. Schweigen Sie.

    Keine Aussage bei der Polizei, keine „Klärung“ am Telefon, keine SMS an den Geschädigten. Ihr Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden – jedes Wort, das Sie sagen, dagegen schon.

  2. Sie erteilen Vollmacht.

    Wir fordern die Ermittlungsakte an und lesen sie, bevor Sie sich äußern. Sobald wir wissen, was die Behörden wirklich in der Hand haben, nehmen wir gezielt Einfluss auf den Gang des Verfahrens – mit den richtigen Anträgen zur richtigen Zeit.

  3. Gemeinsame Strategie.

    Einstellung, Strafbefehl, Einlassung oder Hauptverhandlung – für jede Lage gibt es einen Weg. Wir wählen ihn gemeinsam und auf Grundlage der Akte und verfolgen ihn konsequent: möglichst diskret und mit dem besten Ergebnis.

  4. Lassen Sie uns ins Gespräch kommen

    Schon am Telefon klären wir Ihre ersten Fragen.

    0761 458 754 80
Mandant von Strafverteidiger Florian Rappaport

„Ich hatte solche Angst um meine Zukunft. Aber er hat eine Lösung gefunden. Das hätte ich nie für möglich gehalten.“

Mandant von Strafverteidiger Florian Rappaport

„Herr Rappaport hat sofort die richtigen Hebel in Bewegung gesetzt. Ich musste erst gar nicht vor Gericht erscheinen.“

Oder lassen Sie sich zurückrufen.

Wann erreichen wir Sie am besten?

Sie können mehrere Zeiträume wählen.

Rechtsanwalt Rappaport am Schreibtisch bei der Arbeit am Schriftsatz

Beharrlich.

Ein Strafverfahren zieht sich oft über Monate. Rechtsanwalt Rappaport verfolgt Ihre Sache mit Geduld und Beharrlichkeit, bis sie entschieden ist.

Wie bewerten Mandantinnen und Mandanten unsere Leistungen?

„Mein Mann wurde über 20 Jahre unschuldig von den Justizbehörden verfolgt, Nach einem Anwaltswechsel hin zu Hr. Rappaport wurde das Verfahren nach nur 5 Monaten mit dem bestmöglichen Ergebnis eingestellt. Wir sind Hr. Rapperport unendlich dankbar für seine unglaubliche Kompetenz, Geduld und Menschlichkeit sowie sein unerschütterliches Bestreben das bestmögliche für seinen Mandanten zu erreichen.“
A. W.
„Ich kann Herr Rappaport uneingeschränkt weiterempfehlen. Er hat mich durch einen sehr unangenehmen und belastenden Prozess begleitet und mir von Anfang an das Gefühl gegeben, in den besten Händen zu sein. Er war jederzeit erreichbar, nahm sich viel Zeit, um mir zuzuhören, und hat sich mit großer Sorgfalt und Professionalität um meinen Fall gekümmert. Seine ruhige, zuversichtliche Art hat mir in einer schwierigen Zeit viel Sicherheit gegeben. Dank seines Engagements und seiner Kompetenz konnte ich das bestmögliche Ergebnis erzielen. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung!“
S. R.
„Ich möchte die Kanzlei und Herrn Rappaport als Strafverteidiger wärmstens empfehlen. Herr Rappaport ist ein wahrer Mann vom Fach und hat meine Verteidigung äußerst erfolgreich geführt (das Verfahren wurde eingestellt). Er ist freundlich, ehrlich, sehr akkurat und hört einem zu. Ich bin mit dem Ergebnis und seiner Arbeit voll und ganz zufrieden.“
D. S.
„Herr Rappaport erscheint sehr ruhig und bedacht. Erfasst jedes Detail und sorgt im entscheidenden Moment für eine erfolgreiche Überraschung. So ist es mir in meinem eigentlich aussichtslosen Fall ergangen. Viele herzlichen Dank für diesen tollen Erfolg Absolut empfehlenswert für jeden.“
E. U.
„I would immensely recommend getting represented by this law firm. Mr Rappaport is extremely professional, he keeps the communication channels very open and he is super pleasant to treat with as well as very capable. Plus he speaks perfect English so if German is not your first language and you are more comfortable in English he is the perfect person to hire.“
M. R.
„Ich war sehr zufrieden mit der Dienstleistung von Herrn Rappaport. Dank seinem sicheren und ruhigen Auftreten schenkte er mir rasch Vertrauen und Zuversicht. Dabei hatte er jederzeit ein offenes Ohr für mich. Er war ehrlich und offen und konnte meine Fragen jederzeit beantworten. Herr Rappaport ist ein sehr kompetenter, zuverlässiger Anwalt und hielt mich immer auf dem neusten Stand. Ich fühlte mich sehr gut aufgehoben bei ihm und kann Herrn Rappaport nur weiter empfehlen.“
A. M.

Presse: RAPPAPORT · Verteidigung in den Medien

Kanzleihund Lara, Golden Retriever bei Strafverteidiger Florian Rappaport in Freiburg

Mandanten-Begleithündin Lara

Um Ihren Besuch in unserer Kanzlei so angenehm wie möglich zu gestalten, begrüßt Sie auf Wunsch unsere Golden Retriever-Hündin Lara. Sie begleitet Beratungsgespräche, lässt sich streicheln oder liegt einfach still dabei. Ihre Gelassenheit hilft vielen Mandanten, zur Ruhe zu kommen und sich besser zu konzentrieren.

Erfahren Sie mehr über unsere Arbeit.

Wir stellen unsere Tätigkeitsschwerpunkte vor.

Weitere Videos finden Sie auf den Seiten zu den einzelnen Tätigkeitsschwerpunkten.

Und in unserem Ratgeber Strafrecht geben wir online Antworten auf einige häufige Fragen aus unserem Alltag als Strafverteidiger.

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