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Strafverteidigung in Freiburg – Kanzlei Florian Rappaport Rechtsanwalt Florian Rappaport, Strafverteidiger in Freiburg

Ratgeber · Verfahrenskarte

Der Gang des Strafverfahrens

Ein Strafverfahren verläuft nicht geradeaus. Es hat Weichen, an denen es enden kann, Nebenwege, die parallel laufen, und Schleifen, in denen sich dieselben Schritte wiederholen. Diese Karte zeigt den ganzen Weg — Station für Station, in der Reihenfolge, in der Sie ihn erleben, und mit dem, was wir an jeder Station für Sie tun.

Gut verteidigt.

Von Rechtsanwalt Florian Rappaport, Fachanwalt für Strafrecht · Stand:

Das Ermittlungsverfahren

Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln — oft lange, bevor Sie davon erfahren.

Der Auslöser: Anzeige, Hinweis oder Zufallsfund

Eine Strafanzeige, ein Hinweis einer Behörde oder eine Zufallsentdeckung begründet einen Anfangsverdacht. Die Staatsanwaltschaft muss dann ermitteln.

Dauer 3 Monate bis zwei Jahre

Was passiert

Am Anfang steht fast immer etwas Unspektakuläres: eine Anzeige bei der Polizei, eine Meldung einer Bank, ein Hinweis aus dem Ausland, eine Verkehrskontrolle, bei der etwas gefunden wird. Sobald „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" für eine Straftat vorliegen (§ 152 Abs. 2 StPO), ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln. Sie hat dabei keinen Ermessensspielraum, ob sie ein Ermittlungsverfahren einleiten will — das nennt man Legalitätsprinzip.

Das Verfahren bekommt ein Aktenzeichen, Sie werden als Beschuldigter geführt. Von alledem erfahren Sie in diesem Moment in aller Regel nichts.

Der erste Kontakt: Durchsuchung, Vorladung, Anhörungsbogen

Der Moment, in dem Sie von dem Verfahren erfahren — durch eine Hausdurchsuchung, eine Vorladung, einen Anhörungsbogen oder eine Festnahme.

Dauer Ein Tag

Was passiert

Das Verfahren wird für Sie sichtbar. Wie, hängt vom Vorwurf ab:

  • Hausdurchsuchung (§§ 102, 105 StPO), meist frühmorgens, oft verbunden mit der Beschlagnahme von Handy, Computer und Unterlagen (§§ 94, 98 StPO).
  • Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei (§ 163a StPO). Sie haben ein Schweigerecht. Nutzen Sie es.
  • Anhörungsbogen per Post: Die Polizei bittet um eine schriftliche Stellungnahme.
  • Vorläufige Festnahme oder Haftbefehl (§§ 112 ff. StPO) — der Ernstfall, dazu die eigene Nebenstation weiter unten.

Bei jeder Alternative gilt: Sie werden belehrt, dass Sie schweigen und jederzeit einen Verteidiger hinzuziehen dürfen (§ 136 StPO).

Was das für Sie bedeutet

Sagen Sie nichts zur Sache, weil Sie in diesem Moment die Akte nicht kennen und nicht wissen, was die Ermittler Ihnen vorwerfen und welche Indizien gegen Sie vorliegen. Alles, was Sie jetzt sagen, wird protokolliert und kann nicht mehr zurückgeholt werden. Schweigen Sie höflich und sagen: „Ich möchte zunächst mit meinem Verteidiger sprechen".

Was Ihre Verteidigung tut

Wenn Sie uns in dieser Situation erreichen, greifen wir sofort ein: telefonisch bei der Durchsuchung, mit einer kurzen Nachricht an die Beamten, dass Sie verteidigt sind und keine Angaben machen. Vorladungen sagen wir für Sie ab, Anhörungsbögen beantworten wir nicht inhaltlich, sondern zeigen die Verteidigung an. Die eigentliche Arbeit beginnt in der nächsten Station.

Festnahme, Haftbefehl

Nebenweg

Festnahme, Haftbefehl, Untersuchungshaft

Wird ein Haftbefehl vollstreckt, läuft neben dem eigentlichen Verfahren ein zweites: der Kampf um die Freiheit.

Dauer Tage bis Monate; jede Haftprüfung dauert ein bis drei Wochen

Was passiert

Ein Haftbefehl setzt dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus, meist Flucht- oder Verdunkelungsgefahr (§ 112 StPO). Nach der Festnahme werden Sie spätestens am Folgetag dem Richter vorgeführt (§ 115 StPO), der den Haftbefehl eröffnet und über die Fortdauer entscheidet.

Gegen die Haft gibt es mehrere Wege, die sich beliebig oft wiederholen lassen: den Haftprüfungsantrag (§ 117 StPO, auf Wunsch mit mündlicher Verhandlung nach § 118 StPO), die Haftbeschwerde zum Landgericht (§ 304 StPO) und weiter zum Oberlandesgericht, und die Außervollzugsetzung gegen Auflagen wie Meldepflicht oder Kaution (§ 116 StPO). Dauert die Haft länger als sechs Monate, prüft das Oberlandesgericht von Amts wegen (§ 121 StPO).

Was das für Sie bedeutet

Untersuchungshaft ist keine Strafe, fühlt sich aber so an. Sie haben Anspruch auf einen Verteidiger ab dem ersten Tag (§ 140 Abs. 1 Nr. 1 StPO, notwendige Verteidigung). Besuche, Post und Telefonate laufen über das Gericht. Ihre Angehörigen brauchen jetzt jemanden, der ihnen sagt, was passiert — das übernehmen wir.

Was Ihre Verteidigung tut

Wir besuchen Sie in der Anstalt, sichten die Akte so schnell wie möglich, sammeln alles, was gegen Fluchtgefahr spricht — Wohnung, Arbeit, Familie, Kaution — und stellen den Haftprüfungsantrag, sobald er Aussicht hat. Wird er abgelehnt, geht es in die nächste Instanz. Und wenn sich die Lage ändert, stellen wir ihn erneut. Parallel läuft Ihre Verteidigung gegen den Vorwurf weiter.

Haftprüfung — jederzeit erneut möglich

Auf freiem Fuß

Verteidiger beauftragen, Verteidigung anzeigen, Akte anfordern

Sie erteilen Vollmacht. Wir zeigen der Staatsanwaltschaft an, dass wir Sie verteidigen, und beantragen Akteneinsicht. Ab jetzt läuft alles über uns.

Dauer Ein bis drei Tage

Was passiert

Mit der Vollmacht sind Sie verteidigt (§ 137 StPO). Die Verteidigungsanzeige geht an die Staatsanwaltschaft und die ermittelnde Polizeidienststelle: Sie sind verteidigt, machen keine Angaben, sämtliche Post läuft über uns. Gleichzeitig beantragen wir Akteneinsicht (§ 147 StPO) — das wichtigste Recht der Verteidigung überhaupt.

Was das für Sie bedeutet

Ab jetzt müssen Sie mit Polizei und Staatsanwaltschaft nicht mehr selbst sprechen. Erhalten Sie dennoch Post, schicken Sie sie uns. Und: Von diesem Punkt an beginnt eine Phase, in der von außen wenig zu sehen ist. Das ist normal.

Was Ihre Verteidigung tut

Wir zeigen die Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht, prüfen Fristen (etwa gegen eine Beschlagnahme oder Durchsuchung) und klären, ob bereits Angaben gemacht wurden und wie sie einzuordnen sind. Bei Bedarf nehmen wir früh Kontakt mit dem Sachbearbeiter auf, um Ton und Tempo des Verfahrens zu setzen.

Beschwerde gegen Durchsuchung oder Beschlagnahme

Nebenweg

Beschwerde gegen Durchsuchung und Beschlagnahme

Waren Durchsuchung oder Beschlagnahme rechtswidrig oder wird Ihr Handy zu lange behalten, lässt sich das gerichtlich prüfen — parallel zum Hauptverfahren.

Dauer Ein bis drei Monate bis zur Entscheidung

Was passiert

Gegen den Durchsuchungsbeschluss ist die Beschwerde statthaft (§ 304 StPO), auch wenn die Durchsuchung längst vorbei ist: Das Gericht stellt dann fest, ob sie rechtswidrig war. Bei der Beschlagnahme kann eine gerichtliche Entscheidung beantragt werden (§ 98 Abs. 2 S. 2 StPO), ebenso die Herausgabe von Geräten, die für das Verfahren nicht mehr gebraucht werden. Über die Beschwerde entscheidet das Landgericht — Wochen bis Monate später.

Was das für Sie bedeutet

Ob sich das lohnt, ist eine Abwägung: Eine erfolgreiche Beschwerde kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen oder das Handy zurückbringen. Sie kann aber auch die Verwertbarkeit der Beweismittel und einen Tatverdacht gerichtlich bestätigen. Wir raten nicht reflexhaft dazu.

Was Ihre Verteidigung tut

Wir prüfen den Beschluss (Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit, richterliche Anordnung, Sechs-Monats-Grenze), schreiben die Beschwerde und beantragen gegebenenfalls die Herausgabe der Datenträger nach der Spiegelung.

Kein Rechtsbehelf nötig

Warten auf die Akte

Die Staatsanwaltschaft gewährt Akteneinsicht.

Dauer Einige Tage bis einige Wochen

Was passiert

Solange die Ermittlungen laufen, darf die Staatsanwaltschaft die Akteneinsicht verweigern, wenn sie den Untersuchungszweck gefährdet sieht (§ 147 Abs. 2 StPO). In der Praxis heißt das: Die Akte kommt gegen Ende der polizeilichen Ermittlungen.

Bei Verfahren mit Datenträgern liegt hier der große Zeitfresser: Die forensische Auswertung von Handys und Computern dauert bei vielen Landeskriminalämtern sechs bis zwölf Monate.

Was das für Sie bedeutet

Diese Phase ist für Mandanten die zermürbendste, weil nichts passiert und niemand sagt, wie lange noch. Das Schweigen der Behörden ist kein schlechtes Zeichen — es ist der Normalzustand.

Sachstandsanfrage — alle paar Wochen wieder

Akteneinsicht: Auswertung und Besprechung

Die Akte ist da. Jetzt wird jede Seite gelesen, und wir besprechen gemeinsam, was die Ermittler wirklich haben — und was nicht.

Dauer Ein bis vier Wochen

Was passiert

Die Ermittlungsakte enthält alles, was die Behörden bislang zusammengetragen haben: Anzeige, Vernehmungen, Durchsuchungsprotokolle, Auswertungsberichte, Gutachten, Vermerke der Sachbearbeiter, Beschlüsse. Sie umfasst bei einfachen Verfahren fünfzig, bei größeren mehrere tausend Seiten. Hinzu kommen häufig digitale Beweismittel auf Datenträgern, die gesondert eingesehen werden.

Was das für Sie bedeutet

Sie erhalten von uns die Akte zur Durchsicht. Dann besprechen wir sie entlang der Fragen, auf die es ankommt: Was wird Ihnen konkret vorgeworfen? Welche Indizien tragen den Vorwurf? Welche fehlen? Gibt es Fehler bei den Maßnahmen? Erst jetzt entscheiden wir über die Strategie: Schweigen bis zum Schluss, eine schriftliche Einlassung, eigene Beweisanträge, ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft.

Was Ihre Verteidigung tut

Die zeitintensivste Station des gesamten Verfahrens. Wir lesen die Akte, bewerten die Beweismittel, prüfen jede Maßnahme auf ihre Rechtmäßigkeit, ordnen die Rechtsprechung zum konkreten Vorwurf ein und entwickeln daraus die Verteidigungslinie, die wir Ihnen vorschlagen. Bei Datenträgern: Abgleich, ob die Auswertung tatsächlich das hergibt, was der Bericht behauptet.

Die Verteidigungsschrift: Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft

Wir verfassen die erste Verteidigungsschrift — mit dem Ziel, das Verfahren einzustellen oder zumindest die Anklage zu verhindern.

Dauer Ein bis drei Wochen

Was passiert

Die Stellungnahme ist das zentrale Werkzeug der Verteidigung im Ermittlungsverfahren. Sie kann Beweise entkräften, Ermittlungslücken aufzeigen, rechtliche Fehler benennen (etwa ein Beweisverwertungsverbot), entlastende Umstände einführen und Beweisanträge stellen (§ 163a Abs. 2 StPO). Häufig endet sie mit der Anregung, das Verfahren einzustellen — nach § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts, nach § 153 StPO wegen geringer Schuld oder nach § 153a StPO gegen eine Geldauflage.

Ebenso kann es die richtige Entscheidung sein, nichts zu schreiben: Wer schweigt, gibt der Staatsanwaltschaft keine Angriffsfläche und hebt sich alles für die Hauptverhandlung auf. Beides ist Verteidigung.

Was das für Sie bedeutet

Sie sehen den Entwurf, bevor er hinausgeht, und wir gehen ihn gemeinsam durch. Nichts verlässt die Kanzlei ohne Ihre Freigabe.

Was Ihre Verteidigung tut

Entwurf, mehrere Überarbeitungen, Abgleich mit der Akte, Prüfung der Rechtsprechung, Feinschliff. Ein guter Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft erfordert erheblichen Aufwand — er wird dort von dem Juristen gelesen, der die Ermittlungen geleitet hat und der die Akte kennt. Die Verteidigungsschrift muss besser sein als die Anklage, die sie verhindern soll.

Nachermittlungen

Die Staatsanwaltschaft lässt weitere Zeugen hören, Gutachten einholen oder Datenträger auswerten. Danach: erneute Akteneinsicht, erneute Prüfung, erneute Stellungnahme. Diese Schleife kann sich mehrfach drehen.

Dauer Je Runde zwei bis sechs Monate

Was passiert

Eine Stellungnahme der Verteidigung löst häufig Nachermittlungen aus: Die Staatsanwaltschaft lässt Zeugen (erneut) vernehmen, holt ein Sachverständigengutachten ein, zieht Akten anderer Verfahren bei oder gibt Datenträger zur vertieften Auswertung. Auch ohne Stellungnahme kommt es dazu, wenn dem Sachbearbeiter etwas fehlt.

Jede Nachermittlung erzeugt neue Aktenseiten — und damit eine erneute Akteneinsicht, eine erneute Auswertung, eine erneute Besprechung und oft eine ergänzende Stellungnahme. In umfangreichen Verfahren wiederholt sich dieser Kreislauf drei-, vier-, fünfmal.

Was das für Sie bedeutet

Für Sie bedeutet das: wieder warten, wieder eine Nachricht von uns, wieder ein Gespräch. In der Regel verbessert sich unsere Position mit jeder Runde.

Was Ihre Verteidigung tut

Wir verfolgen die Nachermittlungen, beantragen erneut Akteneinsicht, werten die Ergänzungsbände aus, gleichen sie mit der bisherigen Linie ab und erweitern den Verteidigungsvortrag. Bei Gutachten prüfen wir die Methodik und stellen gegebenenfalls eigene Fragen an den Sachverständigen oder holen ein Gegengutachten ein.

Abschlussentscheidung der Staatsanwaltschaft

Am Ende der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft: Einstellung, Einstellung gegen Auflage, Strafbefehl oder Anklage.

Dauer Wochen bis Monate nach Abschluss der Ermittlungen

Was passiert

Sind die Ermittlungen abgeschlossen, hat die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen fünf Möglichkeiten:

  • Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO — kein hinreichender Tatverdacht. Das Verfahren ist beendet, ohne Auflage, ohne Eintrag.
  • Einstellung nach § 153 StPO — die Schuld wäre gering, ein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht nicht. Ebenfalls folgenlos.
  • Einstellung nach § 153a StPO — hinreichender Tatverdacht und öffentliches Interesse an der Verfolgung – aber das öffentliches Interesse kann gegen eine Auflage beseitigt werden, meist eine Geldzahlung. Keine Verurteilung, kein Eintrag im Führungszeugnis, aber die Auflage muss erfüllt werden.
  • Strafbefehl (§ 407 StPO) — ein schriftliches Urteil ohne Verhandlung, das rechtskräftig wird, wenn Sie nicht binnen zwei Wochen Einspruch einlegen.
  • Anklage (§ 170 Abs. 1 StPO) — das Verfahren geht vor Gericht.

Daneben gibt es Teileinstellungen (§ 154 StPO), Beschränkungen (§ 154a StPO), Abgaben an andere Staatsanwaltschaften und die Verbindung mit anderen Verfahren — jede davon kann die Karte an dieser Stelle noch einmal verzweigen.

Was das für Sie bedeutet

Das ist der Moment, auf den die ganze Arbeit im Ermittlungsverfahren zielt. Ein großer Teil der Verfahren endet hier — mit einer Einstellung. Kommt es zur Anklage, wechselt die Zuständigkeit von der Staatsanwaltschaft auf ein Gericht.

Was Ihre Verteidigung tut

Vor der Entscheidung suchen wir, wo es sinnvoll ist, das Gespräch mit dem Dezernenten: Welche Einstellung ist erreichbar, zu welcher Auflage? Manchmal lässt sich hier in einem Telefonat mehr bewegen als in drei Schriftsätzen. Nach der Entscheidung: sofortige Fristenprüfung, Besprechung mit Ihnen, nächste Schritte.

Einstellung

Verfahrensende

Einstellung ohne Auflage (§ 170 Abs. 2 oder § 153 StPO)

Das Verfahren ist beendet. Keine Strafe, kein Eintrag im Führungszeugnis, keine Kosten. Der beste Ausgang, den ein Ermittlungsverfahren nehmen kann.

Was passiert

Sie erhalten eine kurze Einstellungsnachricht (§ 170 Abs. 2 S. 2 StPO). Beschlagnahmte Gegenstände sind herauszugeben, sofern wir nicht im Rahmen von Verhandlungen auf die Herausgabe verzichten.

Was das für Sie bedeutet

Das Verfahren liegt hinter Ihnen. Ein Anzeigeerstatter kann zwar gegen die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO Beschwerde einlegen und notfalls ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht betreiben (§ 172 StPO). Das ist aber selten und noch seltener erfolgreich.

Was Ihre Verteidigung tut

Wir prüfen die Einstellungsnachricht, beantragen die Herausgabe der Asservate und gegebenenfalls die Löschung der erkennungsdienstlichen Unterlagen — und besprechen mit Ihnen, was noch offen ist.

Das Verfahren endet hier — ohne Strafe, ohne Eintrag.

Einstellung gegen Auflage

Verfahrensende

Ende auf Bewährung: Einstellung gegen Auflage (§ 153a StPO)

Das Verfahren wird vorläufig eingestellt, Sie zahlen einen Betrag an die Staatskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung. Nach Erfüllung ist das Verfahren endgültig beendet — ohne Verurteilung.

Dauer Drei bis neun Monate bis zur endgültigen Einstellung

Was passiert

Die Staatsanwaltschaft stellt mit Zustimmung des Gerichts und mit unserer Zustimmung das Ermittlungsverfahren vorläufig ein und erteilt eine Auflage: eine Geldzahlung, gemeinnützige Arbeit oder ein Täter-Opfer-Ausgleich. Für die Erfüllung setzt sie eine Frist von bis zu sechs Monaten, die einmal um drei Monate verlängert werden kann. Ist die Auflage erfüllt, wird endgültig eingestellt; die Tat kann dann nicht mehr als Vergehen verfolgt werden. Es gibt keine Verurteilung, keinen Eintrag im Bundeszentralregister und kein Schuldeingeständnis.

Was das für Sie bedeutet

Der Betrag wird verhandelt — er hängt vom Vorwurf und von Ihren Einkünften ab. Ratenzahlung ist üblich. Wir melden die Erfüllung der Staatsanwaltschaft und fordern die Bestätigung der endgültigen Einstellung.

Was Ihre Verteidigung tut

Wir leiten die Verfahrenseinstellung ein, verhandeln Höhe und Zahlungsmodalitäten der Auflage mit der Staatsanwaltschaft, beraten Sie zur Zustimmung, halten die Fristen, weisen die Erfüllung nach und achten darauf, dass die endgültige Einstellung auch ergeht.

Fristverlängerung, Ratenzahlung — Nachweis, Nachfrage

Nach Erfüllung der Auflage endet das Verfahren endgültig.

Strafbefehl

Der Strafbefehl

Ein Urteil per Post: Das Gericht setzt auf Antrag der Staatsanwaltschaft ohne Verhandlung eine Strafe fest. Zwei Wochen Zeit für den Einspruch — danach ist der Strafbefehl rechtskräftig.

Dauer Zwei Wochen Frist

Was passiert

Bei Vergehen kann die Staatsanwaltschaft statt der Anklage einen Strafbefehl beantragen (§ 407 StPO): Geldstrafe, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, bei verteidigten Beschuldigten auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung. Das Gericht prüft den Antrag; hat es Bedenken, setzt es stattdessen eine Hauptverhandlung an (§ 408 Abs. 3 StPO). Andernfalls wird Ihnen der Strafbefehl zugestellt.

Ab Zustellung läuft die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch (§ 410 StPO). Legen Sie keinen ein, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich — mit Eintrag im Bundeszentralregister und gegebenenfalls im Führungszeugnis.

Was das für Sie bedeutet

Die Frist ist kurz. Ob wir einen Einspruch einlegen wollen, entscheiden wir gemeinsam: In manchen Fällen ist der Strafbefehl ein attraktives Angebot, das zudem eine öffentliche Verhandlung erspart. In anderen Fällen ist die Strafe jedoch zu hoch angesetzt oder der Vorwurf schlicht nicht haltbar.

Was Ihre Verteidigung tut

Wir legen fristwahrend Einspruch ein, prüfen Tagessatzhöhe und -zahl und beraten Sie, ob der Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränkt werden sollte (dann wird nur noch über die Strafhöhe verhandelt) oder ob bei einer Beschränkung auf die Tagessatzhöhe ganz ohne öffentliche Gerichtsverhandlung per Beschluss entschieden werden kann (§ 411 Abs. 1 S. 3 StPO).

Einspruch

Einspruch gegen den Strafbefehl

Mit dem Einspruch wird aus dem schriftlichen Verfahren ein normales Gerichtsverfahren mit Hauptverhandlung — mit Beweisaufnahme und allem, was dazugehört.

Dauer Zwei bis sechs Monate bis zum Termin

Was passiert

Nach dem Einspruch beraumt das Gericht eine Hauptverhandlung an (§ 411 StPO); der Strafbefehl übernimmt die Rolle der Anklage. Es gilt kein Verschlechterungsverbot — das Gericht kann auch höher bestrafen als im Strafbefehl. Erscheinen Sie unentschuldigt nicht, wird der Einspruch ohne Verhandlung verworfen (§ 412 StPO). Der Einspruch kann bis zur Verkündung des Urteils zurückgenommen werden, nach Beginn der Hauptverhandlung nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft (§ 303 StPO).

Was das für Sie bedeutet

Die Einspruchsrücknahme ist ein Gestaltungsrecht, das vor dem Verschlechterungsrisiko absichert: Dann bleibt es beim Ergebnis des Strafbefehls. Sollte sich vor oder in der Verhandlung zeigen, dass das Gericht nicht freisprechen oder milder bestrafen wird, können wir zurücknehmen. Bis dahin nutzen wir Akteneinsicht und Beweisanträge um Zeit und Verhandlungsspielraum zu gewinnen.

Was Ihre Verteidigung tut

Vorbereitung wie auf jede Hauptverhandlung, Gespräch mit Gericht und Staatsanwaltschaft über eine Beschränkung oder eine Einstellung.

weiter in der Hauptverhandlung

Kein Einspruch

Der Strafbefehl wird rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil.

Anklage

Das Zwischenverfahren

Das Gericht prüft die Anklage.

Die Anklage wird zugestellt

Das Gericht schickt uns die Anklageschrift und setzt eine Frist, innerhalb der wir Einwände erheben und Beweisanträge stellen können.

Dauer Ein bis zwei Wochen Frist

Was passiert

Die Anklageschrift (§ 200 StPO) benennt Tat, Tatzeit, Tatort, die angewendeten Vorschriften, die Beweismittel und — beim Landgericht — das „wesentliche Ergebnis der Ermittlungen". Das Gericht stellt sie zu und fordert auf, binnen einer Frist zu erklären, ob wir Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens erheben oder Beweiserhebungen beantragen wollen (§ 201 StPO). Die Frist beträgt meist ein bis zwei Wochen und lässt sich verlängern.

Was das für Sie bedeutet

Die Anklage liest sich hart, weil sie die Sicht der Staatsanwaltschaft in Reinform ist. Sie ist kein Urteil. Wir besprechen sie gemeinsam, Punkt für Punkt — und entscheiden, ob und was wir dem Gericht jetzt schon sagen.

Was Ihre Verteidigung tut

Wir durchleuchten die Anklage kritisch, gleichen sie mit der Akte ab (deckt sie sich mit den Ermittlungsergebnissen? stimmen die Beweismittel?), nehmen erneut Akteneinsicht — die Akte ist inzwischen gewachsen — und beraten Sie zur Stellungnahme.

Stellungnahme zur Anklage, Beweisanträge, Antrag auf Nichteröffnung

Ein weiterer Anlauf, das Verfahren zu beenden: Wir beantragen, die Eröffnung abzulehnen, das Verfahren einzustellen oder vorab weitere Beweise zu erheben.

Dauer Zwei bis acht Wochen inklusive Erörterung

Was passiert

Die Verteidigung kann Einwendungen gegen die Eröffnung erheben — etwa, weil die Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichen, weil ein Verfahrenshindernis besteht (Verjährung, fehlender Strafantrag) oder weil ein Beweisverwertungsverbot die Anklage trägt. Sie kann beantragen, dass das Gericht vor der Entscheidung einzelne Beweise erhebt (§ 202 StPO), und die Einstellung anregen (§§ 153, 153a StPO gelten auch hier, jetzt mit dem Gericht als Entscheider). Gelegentlich findet auf Anregung ein Erörterungstermin statt (§ 202a StPO), bei dem Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung den Stand besprechen — auch eine mögliche Verständigung.

Was das für Sie bedeutet

Für Sie ist das eine weitere Station, an denen sich ein Verfahren still beenden lässt, ohne dass Sie je einen Gerichtssaal betreten. Gelingt das nicht, ist nichts verloren: Alles, was jetzt vorgebracht wird, zählt in der Hauptverhandlung weiter.

Was Ihre Verteidigung tut

Wir erheben Einwände gegen die Zulassung der gesamten Anklage oder hinsichtlich einzelner Anklageziffern. Schriftsatz mit Beweisanträgen, Erörterungstermin mit Gericht und Staatsanwaltschaft, Verhandlung über Einstellung oder Beschränkung. Wie die Stellungnahme im Ermittlungsverfahren: mehrere Tage konzentrierter Arbeit.

Eröffnungsbeschluss oder Nichteröffnung

Das Gericht lässt die Anklage zu — oder lehnt die Eröffnung ab. Es kann das Verfahren auch jetzt noch einstellen oder an ein anderes Gericht verweisen.

Dauer Wenige Wochen bis mehrere Monate nach Eingang der Anklage

Was passiert

Hält das Gericht den Angeschuldigten einer Straftat „hinreichend verdächtig", eröffnet es das Hauptverfahren (§ 203 StPO) — Sie sind jetzt „Angeklagter". Andernfalls lehnt es die Eröffnung ab (§ 204 StPO); gegen diesen Beschluss kann die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde einlegen (§ 210 Abs. 2 StPO). Gegen den Eröffnungsbeschluss selbst gibt es für uns kein Rechtsmittel (§ 210 Abs. 1 StPO).

Weitere Ausgänge: Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses (§ 206a StPO), Einstellung nach §§ 153, 153a StPO mit Zustimmung der Beteiligten, Eröffnung nur wegen eines Teils der Vorwürfe oder Eröffnung vor einem anderen Gericht (§ 209 StPO).

Was das für Sie bedeutet

Der Eröffnungsbeschluss ist keine Vorentscheidung über Schuld oder Unschuld — er sagt nur, dass verhandelt wird. Statistisch wird ganz überwiegend eröffnet. Die Hauptverhandlung ist der Ort, an dem das Gericht sich erst festlegt.

Was Ihre Verteidigung tut

Wir prüfen den Beschluss (Besetzung, Umfang der Zulassung, Abweichungen von der Anklage). Bei Nichteröffnung verteidigen wir ihn gegen die Beschwerde der Staatsanwaltschaft.

Ablehnung der Eröffnung

Verfahrensende

Ablehnung der Eröffnung (§ 204 StPO)

Das Gericht sieht keinen hinreichenden Tatverdacht. Das Verfahren ist beendet — sofern die Staatsanwaltschaft nicht erfolgreich Beschwerde einlegt.

Dauer Eine Woche Beschwerdefrist der Staatsanwaltschaft, dann Wochen bis Monate für die Entscheidung

Was passiert

Der Nichteröffnungsbeschluss wirkt wie ein Freispruch vor der Verhandlung: Die Kosten trägt die Staatskasse, auch Ihre notwendigen Auslagen, also die Verteidigerkosten in gesetzlicher Höhe. Legt die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde ein, entscheidet das nächsthöhere Gericht — und kann das Hauptverfahren doch eröffnen. Dann geht es zurück auf den Hauptweg.

Was Ihre Verteidigung tut

Erwiderung auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft, Kostenfestsetzungsantrag, Antrag auf Herausgabe der Asservate.

Das Verfahren endet hier — wie ein Freispruch vor der Verhandlung.

Eröffnung

Das Hauptverfahren

Die Hauptverhandlung: Hier wird über Schuld und Strafe entschieden — an einem Tag oder an vielen.

Terminierung, Ladung, Vorgespräche

Das Gericht bestimmt die Verhandlungstage und lädt Zeugen und Sachverständige. Verteidigung und Gericht stimmen Termine ab, oft gibt es Gespräche über den Verfahrensablauf oder eine Verständigung.

Dauer Zwei bis zwölf Monate zwischen Eröffnung und erstem Verhandlungstag

Was passiert

Der Vorsitzende bestimmt die Hauptverhandlungstermine (§ 213 StPO) — beim Amtsgericht häufig ein einzelner Tag, beim Landgericht Terminreihen über Wochen oder Monate. Ladungen gehen an Sie, an Zeugen und Sachverständige (§ 214 StPO); die Ladungsfrist beträgt mindestens eine Woche (§ 217 StPO). Vor der Verhandlung kann das Gericht den Stand des Verfahrens mit den Beteiligten erörtern (§ 212 StPO) — hier fallen häufig Vorentscheidungen: Verständigung („Deal", § 257c StPO), Beschränkung des Verfahrens, Einstellung von Nebenvorwürfen.

Was das für Sie bedeutet

Sie müssen zur Hauptverhandlung persönlich erscheinen (§ 230 StPO). Wir erklären Ihnen den Ablauf des Tages genau: wo Sie sitzen, was Sie sagen, wer sonst spricht, was von Ihnen erwartet wird — und was nicht.

Was Ihre Verteidigung tut

Terminabstimmung, Prüfung der Gerichtsbesetzung (Besetzungsrüge, § 222b StPO, binnen einer Woche), Sichtung der geladenen Zeugen, Vorgespräche mit Gericht und Staatsanwaltschaft über den Rahmen der Verhandlung, gegebenenfalls Verständigungsgespräche — die wir nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis führen. Im Saal vertritt Sie der Verteidiger, der das Gericht kennt und auf die Vertretung im Gerichtssaal spezialisiert ist; die Vorbereitung machen wir gemeinsam.

Vorbereitung der Hauptverhandlung

Die Akte wird zum dritten, vierten Mal gelesen. Einlassung, Zeugenbefragungen, Beweisanträge — alles wird vorbereitet, damit im Saal nichts dem Zufall überlassen bleibt.

Dauer Zwei bis acht Wochen, parallel zur Terminierung

Was passiert

Die Vorbereitung entscheidet die Hauptverhandlung. Sie umfasst die vollständige Durcharbeitung der Akte einschließlich aller Nachträge, die Vorbereitung der Befragung jedes einzelnen Zeugen und Sachverständigen, das Formulieren von Beweisanträgen (§ 244 StPO), das Erarbeiten Ihrer Einlassung — oder der Entscheidung, zu schweigen — und die Vorbereitung auf die möglichen Wendungen des Verhandlungstages.

Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie sich einlassen wollen, erarbeiten wir den Text gemeinsam. Wir gehen durch, welche Fragen das Gericht stellen könnte und wie Sie sich verhalten, wenn ein Zeuge etwas Unerwartetes sagt. Ziel ist, dass Sie am Verhandlungstag nichts überrascht.

Was Ihre Verteidigung tut

Je Verhandlungstag rechnen wir mit einem Mehrfachen an Vorbereitungszeit: Zeugenvernehmungen im Wortlaut durchgehen und Widersprüche markieren, Fragenkataloge schreiben, Gutachten fachlich prüfen, Beweisanträge formulieren, Rechtsprechung zu allen absehbaren Streitpunkten bereitlegen, Einlassung mit Ihnen durcharbeiten.

Erster Verhandlungstag: Aufruf, Anklage, Einlassung

Die Verhandlung beginnt mit dem Aufruf der Sache, der Verlesung der Anklage und unserer Entscheidung, ob Sie sich äußern. Dann beginnt die Beweisaufnahme.

Dauer Ein Verhandlungstag

Was passiert

Der Ablauf ist gesetzlich festgelegt (§ 243 StPO): Aufruf der Sache, Feststellung, wer anwesend ist, Vernehmung zur Person, Verlesung des Anklagesatzes durch die Staatsanwaltschaft, Belehrung, dass Sie schweigen dürfen. Das Gericht teilt mit, ob Gespräche über eine Verständigung stattgefunden haben. Dann Ihre Einlassung — als freie Erklärung, durch Sie verlesen, durch Ihren Verteidiger abgegeben oder gar nicht — und der Beginn der Beweisaufnahme mit dem ersten Zeugen.

Schon am ersten Tag können Anträge das Verfahren umlenken: Befangenheitsanträge (§ 24 StPO), Aussetzungsanträge, Anträge auf Einstellung, Beweisanträge, ein Verständigungsvorschlag des Gerichts.

Was das für Sie bedeutet

Ein Verhandlungstag ist lang und anstrengend, auch wenn Sie selbst wenig sagen. Ihr Verteidiger sitzt neben Ihnen; Sie können jederzeit leise miteinander sprechen oder eine Unterbrechung erbitten. Eine Verständigung kommt nur mit Ihrer Zustimmung zustande, und wir erklären Ihnen vorher genau, was sie bedeutet.

Was Ihre Verteidigung tut

Ihr Verteidiger reagiert sofort auf Verfahrensfehler (Widerspruch gegen Beweisverwertung, Protokollierungsanträge — die Grundlage jeder späteren Revision), stellt Anträge in der richtigen Sekunde, befragt die Zeugen und bewertet die Lage laufend neu.

Beweisaufnahme — Zeugen, Sachverständige, weitere Termine

Zeuge um Zeuge, Gutachten um Gutachten. Beweisanträge führen zu neuen Ladungen und neuen Terminen. Diese Schleife dreht sich, bis das Gericht alles erhoben hat — bei größeren Verfahren über Monate.

Dauer Ein Tag bis viele Monate

Was passiert

Das Gericht vernimmt Zeugen und Sachverständige, verliest Urkunden, nimmt Augenschein. Jeder Beweisantrag der Verteidigung (§ 244 Abs. 3 ff. StPO) muss beschieden werden: Wird er angenommen, werden neue Zeugen geladen — und es braucht einen weiteren Termin. Zwischen den Verhandlungstagen dürfen höchstens drei Wochen liegen (§ 229 StPO), sonst muss die Verhandlung von vorn beginnen; bei längeren Verfahren verlängert sich die Frist.

Auch mitten in der Beweisaufnahme sind Abkürzungen möglich: Einstellung gegen Auflage mit Zustimmung aller (§ 153a Abs. 2 StPO), Beschränkung auf einzelne Vorwürfe (§ 154 StPO), Verständigung. Und es sind Abbrüche möglich: Erkrankt ein Richter, Schöffe oder der Angeklagte für längere Zeit, wird die Verhandlung ausgesetzt — und beginnt später vollständig neu.

Was das für Sie bedeutet

Für Sie heißt das: mehrere Termine, an denen Sie anwesend sein müssen, mit Wartezeiten, Vertagungen und Zeugen, die nicht erscheinen. Wir sagen Ihnen vor jedem Tag, was ansteht und was er entscheiden kann.

Was Ihre Verteidigung tut

Für jeden Verhandlungstag: Vorbereitung, Befragung, Nachbereitung. Beweisanträge werden oft erst aus der Verhandlung heraus nötig und dann über Nacht geschrieben. Bei Sachverständigen: fachliche Einarbeitung in das Gutachten, Befragung, gegebenenfalls Antrag auf ein weiteres Gutachten.

Weiterer Termin — neue Zeugen, neue Anträge

Schlussvorträge und letztes Wort

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Strafe oder Freispruch, die Verteidigung hält ihr Plädoyer, Sie haben das letzte Wort. Dann zieht sich das Gericht zurück.

Dauer Ein halber bis ein Verhandlungstag

Was passiert

Nach dem Schluss der Beweisaufnahme hält die Staatsanwaltschaft ihren Schlussvortrag mit konkretem Antrag, danach die Verteidigung (§ 258 StPO). Sie haben das Recht auf das letzte Wort — Sie können es nutzen oder darauf verzichten. Anschließend berät das Gericht, bei Schöffengerichten und Kammern gemeinsam mit den Laienrichtern.

Was das für Sie bedeutet

Das letzte Wort ist kein Pflichtprogramm. Wenn Sie etwas sagen wollen, besprechen wir vorher, was — ein einziger Satz kann hier viel bewirken oder viel verderben. Meist genügt: „Ich schließe mich meinem Verteidiger an."

Was Ihre Verteidigung tut

Das Plädoyer entsteht aus der Verhandlung: Beweiswürdigung Zeuge für Zeuge, rechtliche Einordnung, Strafzumessung — oder die Begründung, warum nur ein Freispruch in Betracht kommt. Bei mehrtägigen Verfahren liegt dazwischen oft eine Nacht konzentrierter Arbeit.

Das Urteil

Freispruch, Verurteilung oder Einstellung. Das Urteil wird mündlich verkündet und begründet. Ab jetzt läuft eine Woche Frist für Berufung oder Revision.

Dauer Eine Woche Rechtsmittelfrist

Was passiert

Das Gericht verkündet das Urteil mündlich (§§ 260, 268 StPO). Möglich sind Freispruch, Verurteilung — zu Geldstrafe, Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung, dazu Nebenfolgen wie Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Einziehung, Berufsverbot — oder Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses. Sie werden über die Rechtsmittel belehrt. Ab Verkündung läuft die Wochenfrist für Berufung oder Revision (§§ 314, 341 StPO). Die schriftlichen Urteilsgründe kommen später (§ 275 StPO), grundsätzlich binnen fünf Wochen, bei langen Verfahren später.

Auch die Staatsanwaltschaft kann Rechtsmittel einlegen, wenn das Urteil aus ihrer Sicht zu milde ausgefallen ist. Bis die Frist für beide Seiten abgelaufen ist, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Was das für Sie bedeutet

Nach der Verkündung besprechen wir ob ein Rechtsmittel in Betracht kommt. Die Entscheidung muss binnen einer Woche fallen, kann aber jederzeit wieder zurückgenommen werden: Das Rechtsmittel vorsorglich einzulegen kostet nichts und hält alle Türen offen.

Was Ihre Verteidigung tut

Wir analysieren die mündlichen Urteilsgründe, beraten Sie zu Rechtsmitteln, legen sie fristwahrend ein, fordern das Protokoll an und beraten Sie gegebenenfalls zu sofortigen Folgen (Fahrerlaubnis, Bewährungsauflagen, Haftfortdauer).

Freispruch

Freispruch

Das Gericht ist nicht von Ihrer Schuld überzeugt. Die Kosten trägt die Staatskasse — sofern die Staatsanwaltschaft das Urteil nicht anficht.

Dauer Eine Woche bis zur Rechtskraft

Was passiert

Beim Freispruch trägt die Staatskasse die Verfahrenskosten und Ihre notwendigen Auslagen (§ 467 StPO), darunter Verteidigerkosten in gesetzlicher Höhe. Für erlittene Untersuchungshaft oder Beschlagnahmen kann eine Entschädigung nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz in Betracht kommen. Rechtskräftig wird der Freispruch erst, wenn auch die Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel einlegt — sie hat dafür ebenfalls eine Woche Zeit.

Was Ihre Verteidigung tut

Kostenfestsetzungsantrag, Entschädigungsantrag, Antrag auf Herausgabe der Asservate und Löschung erkennungsdienstlicher Daten; legt die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein, verteidigen wir den Freispruch in der nächsten Instanz.

Kein Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft

Das Verfahren endet hier. Die Kosten trägt die Staatskasse.

Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft kann den Freispruch mit Berufung oder Revision angreifen — dann geht es in die nächste Instanz.

Verurteilung, kein Rechtsmittel

Das Urteil wird rechtskräftig.

Verurteilung, Rechtsmittel

Rechtsmittel

Berufung, Revision, Verfassungsbeschwerde — das Verfahren kann noch einmal von vorn beginnen. Und noch einmal.

Berufung oder Revision?

Innerhalb einer Woche muss das Rechtsmittel eingelegt sein. Welches, hängt vom Gericht und vom Ziel ab: neue Tatsachenverhandlung (Berufung) oder Überprüfung auf Rechtsfehler (Revision).

Dauer Eine Woche Frist; Urteilsgründe nach fünf und mehr Wochen

Was passiert

Gegen Urteile des Amtsgerichts stehen Berufung (§§ 312 ff. StPO) oder — unter Verzicht auf die Berufung — Sprungrevision (§ 335 StPO) offen. Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts gibt es nur die Revision zum Bundesgerichtshof (§§ 333 ff. StPO). Bei sehr geringen Geldstrafen muss die Berufung erst angenommen werden (§ 313 StPO). Beide Rechtsmittel lassen sich beschränken, etwa auf die Strafhöhe (§ 318 StPO), und jederzeit zurücknehmen.

Legt nur die Verteidigung Rechtsmittel ein, darf das Urteil nicht zu Ihrem Nachteil geändert werden (Verschlechterungsverbot, § 331 StPO). Legt auch die Staatsanwaltschaft ein, gilt das nicht.

Was das für Sie bedeutet

Wir treffen die Entscheidung gemeinsam, aber unter Zeitdruck. Deshalb legen wir das Rechtsmittel in aller Regel zunächst fristwahrend ein — Sie behalten damit alle Möglichkeiten, bis die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen und wir wissen, worauf wir uns einlassen.

Was Ihre Verteidigung tut

Einlegung binnen einer Woche, Anforderung des Protokolls und der Urteilsgründe, Abwägung Berufung gegen Revision (Chancen, Risiken, Kosten, Dauer), Beratung zur Beschränkung — und wir behalten im Blick, ob die Staatsanwaltschaft ebenfalls Rechtsmittel einlegt.

Berufung

Berufung: Die Hauptverhandlung — noch einmal von vorn

Das Landgericht verhandelt den Fall vollständig neu: neue Beweisaufnahme, dieselben Zeugen — alles aus Phase III wiederholt sich. Danach ist die Revision möglich.

Dauer Sechs bis achtzehn Monate bis zum Berufungsurteil

Was passiert

Die Berufung führt zu einer vollständig neuen Hauptverhandlung vor einer kleinen Strafkammer des Landgerichts (§ 324 StPO). Sie kann begründet werden, muss es aber nicht (§ 317 StPO). Zeugen werden erneut gehört, Beweisanträge neu gestellt, ein neues Urteil gefällt — es kann besser, gleich oder, bei Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft, schlechter ausfallen. Erscheinen Sie unentschuldigt nicht, wird Ihre Berufung ohne Verhandlung verworfen (§ 329 StPO). Gegen das Berufungsurteil ist die Revision zum Oberlandesgericht möglich.

Was das für Sie bedeutet

Alles, was Sie in Phase III erlebt haben, kommt wieder — Terminierung, Vorbereitung, Verhandlungstage. Häufig geht es dabei nur noch um die Strafhöhe, weil wir die Berufung darauf beschränkt haben; dann ist die Verhandlung kürzer.

Was Ihre Verteidigung tut

Erneute Akteneinsicht, Analyse der Urteilsgründe und des Sitzungsprotokolls auf Angriffspunkte, Berufungsbegründung, vollständige Neuvorbereitung der Hauptverhandlung — inklusive aller Zeugen — Verhandlung, Plädoyer.

Sprungrevision

Unter Verzicht auf die Berufung direkt zum Oberlandesgericht.

Rücknahme

Das Urteil wird rechtskräftig.

Revision

Revision: Prüfung auf Rechtsfehler — und die Zurückverweisung

Das Revisionsgericht prüft nur Rechtsfehler, keine Tatsachen. Hat es Erfolg, wird das Urteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen: Andere Richter am selben früheren Gericht verhandeln erneut — mit allem.

Dauer Sechs bis zwölf Monate bis zur Entscheidung

Was passiert

Die Revision wird binnen einer Woche eingelegt (§ 341 StPO) und binnen eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe begründet (§ 345 StPO). Gerügt werden können Verfahrensfehler — sie müssen in jeder Einzelheit vorgetragen werden, was ohne sorgfältige Protokollierung in der Hauptverhandlung unmöglich ist — und die Verletzung sachlichen Rechts, etwa lückenhafte Beweiswürdigung oder Fehler in der Strafzumessung. Die Staatsanwaltschaft gibt eine Gegenerklärung ab, die Generalstaatsanwaltschaft oder der Generalbundesanwalt stellt einen Antrag.

Das Revisionsgericht entscheidet meist durch Beschluss: Verwerfung als offensichtlich unbegründet (§ 349 Abs. 2 StPO) oder Aufhebung (§ 349 Abs. 4 StPO). Bei Aufhebung wird die Sache in der Regel an eine andere Kammer oder ein anderes Gericht zurückverwiesen (§ 354 Abs. 2 StPO) — die Hauptverhandlung beginnt von vorn, mit neuem Urteil und erneuter Revisionsmöglichkeit.

Was das für Sie bedeutet

Die Revision ist in der Regel ein rein schriftliches Verfahren; Sie müssen nirgends erscheinen. Sie dauert lange und Sie hören monatelang nichts. Die Erfolgsquote ist gering, aber wenn sie Erfolg hat, wird der Fall neu aufgerollt — vor Richtern, die ihn noch nie gesehen haben.

Was Ihre Verteidigung tut

Die anspruchsvollste Schriftsatzarbeit im Strafverfahren: Protokoll und Urteil Zeile für Zeile durcharbeiten, jede Verfahrensrüge mit allen Tatsachen formgerecht aufbauen, die Sachrüge ausführen, Gegenerklärung und Antrag der Generalstaatsanwaltschaft erwidern. Bei Zurückverweisung: das gesamte Programm der Hauptverhandlung noch einmal.

Gegen das neue Urteil: erneut Revision

Nebenweg

Verfassungsbeschwerde, Menschenrechtsbeschwerde, Wiederaufnahme

Nach Erschöpfung des Rechtswegs bleiben die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht und die Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Bei neuen Tatsachen: die Wiederaufnahme.

Dauer Ein Monat Frist; Entscheidung nach Monaten bis Jahren

Was passiert

Die Verfassungsbeschwerde muss binnen eines Monats nach der letzten Entscheidung erhoben werden (§ 93 BVerfGG) und rügt die Verletzung von Grundrechten — etwa des Rechts auf ein faires Verfahren oder der Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Individualbeschwerde zum EGMR ist binnen vier Monaten möglich (Art. 35 EMRK). Beide hemmen die Vollstreckung nicht. Die Wiederaufnahme (§§ 359 ff. StPO) durchbricht die Rechtskraft, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel einen Freispruch begründen — sie ist selten, aber zeitlich unbegrenzt.

Was Ihre Verteidigung tut

Schriftsatzarbeit auf verfassungsrechtlichem Niveau, mit strengen Zulässigkeitsanforderungen. Wir prüfen vorher offen, ob eine realistische Aussicht besteht — und sagen es Ihnen, wenn nicht.

Rechtskraft und Vollstreckung

Das Urteil steht. Jetzt geht es um Ratenzahlung, Bewährung, Strafantritt, Führerschein, Führungszeugnis.

Rechtskraft, Register, Kosten

Das Urteil ist unanfechtbar. Es wird ins Bundeszentralregister eingetragen, die Kostenrechnung kommt, die Staatsanwaltschaft wird Vollstreckungsbehörde.

Dauer Wenige Wochen

Was passiert

Die Rechtskraft tritt ein, wenn kein Rechtsmittel mehr möglich ist. Die Verurteilung wird ins Bundeszentralregister eingetragen; ob sie im Führungszeugnis erscheint, hängt von der Höhe ab — Geldstrafen bis 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen bis drei Monate bleiben bei Ersttätern draußen (§ 32 BZRG), im erweiterten Führungszeugnis gelten strengere Regeln. Die Staatsanwaltschaft übernimmt als Vollstreckungsbehörde (§ 451 StPO). Die Kosten des Verfahrens (§ 465 StPO) werden per Kostenrechnung eingefordert; Ratenzahlung ist möglich.

Was das für Sie bedeutet

Sie erhalten in den Wochen nach der Rechtskraft mehrere Schreiben: Kostenrechnung, Zahlungsaufforderung, Bewährungsbeschluss, gegebenenfalls Ladung zum Strafantritt. Jedes hat eigene Fristen. Schicken Sie uns alles, was kommt — die Vollstreckung ist kein Selbstläufer.

Was Ihre Verteidigung tut

Wir prüfen die Kostenrechnung, beraten Sie zu Registereintrag und Tilgungsfristen, beantragen Ratenzahlung und bereiten die jeweilige Vollstreckungsstation vor.

Geldstrafe

Vollstreckung der Geldstrafe: Raten, Arbeit, Ersatzfreiheitsstrafe

Die Geldstrafe ist fällig. Ratenzahlung ist die Regel, gemeinnützige Arbeit eine Alternative — wer nicht zahlt, riskiert die Ersatzfreiheitsstrafe.

Dauer Monate bis wenige Jahre, je nach Ratenplan

Was passiert

Die Vollstreckungsbehörde fordert die Geldstrafe an. Auf Antrag werden Zahlungserleichterungen gewährt (§ 459a StPO, § 42 StGB), meist monatliche Raten. Wer nicht zahlen kann, kann die Strafe durch gemeinnützige Arbeit abwenden (Art. 293 EGStGB, landesrechtlich geregelt). Bleibt beides aus, wird die Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt (§ 43 StGB): zwei Tagessätze entsprechen einem Tag Haft.

Was Ihre Verteidigung tut

Antrag auf Ratenzahlung mit Nachweis der wirtschaftlichen Verhältnisse, bei Bedarf Antrag auf Änderung der Raten, Vermittlung der gemeinnützigen Arbeit, Abwehr der Ersatzfreiheitsstrafe.

Ratenänderung, Stundung — erneuter Antrag

Bewährung

Die Bewährungszeit

Zwei bis fünf Jahre unter Auflagen und Weisungen, oft mit Bewährungshelfer. Am Ende steht der Straferlass — oder, bei Verstößen, der Widerruf und die Haft.

Dauer Zwei bis fünf Jahre

Was passiert

Wird eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt (§ 56 StGB), bestimmt das Gericht eine Bewährungszeit von zwei bis fünf Jahren (§ 56a StGB), erteilt Auflagen (Geldzahlung, Schadenswiedergutmachung, § 56b StGB) und Weisungen (Meldepflichten, Therapie, Kontaktverbote, § 56c StGB) und unterstellt Sie gegebenenfalls einem Bewährungshelfer (§ 56d StGB). Verstöße können zu Verschärfungen führen oder — bei neuen Straftaten oder beharrlichem Verstoß — zum Widerruf (§ 56f StGB): Dann muss die Strafe verbüßt werden. Läuft die Zeit ohne Widerruf ab, wird die Strafe erlassen (§ 56g StGB).

Was das für Sie bedeutet

Bewährung heißt Freiheit unter Bedingungen. Die Bedingungen stehen im Bewährungsbeschluss; lesen Sie ihn genau. Jede Änderung der Lebensumstände (Umzug, Arbeitsplatz) melden Sie; jede Schwierigkeit mit einer Auflage besprechen wir, bevor sie zum Problem wird.

Was Ihre Verteidigung tut

Wir prüfen den Bewährungsbeschluss, legen Beschwerde gegen unverhältnismäßige Auflagen ein, beantragen Abänderungen und verteidigen Sie im Widerrufsverfahren — dort wird mündlich angehört, und es lohnt sich, vorbereitet zu sein.

Anhörung, Abänderung, Verlängerung — die Bewährung wird laufend überprüft

Freiheitsstrafe

Freiheitsstrafe — Strafantritt, Vollzug, vorzeitige Entlassung

Ladung zum Strafantritt, Aufschub, Vollzugsplanung — und die regelmäßig wiederkehrende Frage, ob der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Dauer Nach Länge der Strafe

Was passiert

Bei einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung erhalten Sie eine Ladung zum Strafantritt mit einer Frist, sich selbst in der Justizvollzugsanstalt zu stellen. Wer nicht erscheint, wird per Vollstreckungshaftbefehl vorgeführt (§ 457 StPO). Strafaufschub ist möglich bei Vollzugsuntauglichkeit wegen Krankheit (§ 455 StPO) oder — bis zu vier Monate — wenn der sofortige Antritt erhebliche Nachteile brächte, etwa den Verlust des Arbeitsplatzes (§ 456 StPO). Im Vollzug wird ein Vollzugsplan erstellt; Lockerungen und offener Vollzug richten sich nach dem Landesrecht.

Nach zwei Dritteln der Strafe — unter besonderen Umständen bereits nach der Hälfte — prüft die Strafvollstreckungskammer, ob der Rest zur Bewährung ausgesetzt wird (§ 57 StGB, § 454 StPO). Wird abgelehnt, wird nach einer Frist erneut geprüft.

Was das für Sie bedeutet

Der Strafantritt lässt sich planen: Wir besprechen, wann er für Arbeit und Familie am wenigsten Schaden anrichtet, und beantragen den Aufschub. In der Haft bleiben wir erreichbar — Vollzugsplan, Lockerungen und die Zwei-Drittel-Entscheidung sind Verfahren, in denen sich Verteidigung lohnt.

Was Ihre Verteidigung tut

Strafaufschubantrag mit Belegen, Begleitung des Strafantritts, Stellungnahmen im Vollzugsplanverfahren, Antrag auf Aussetzung des Strafrests mit Vorbereitung der Anhörung, gegebenenfalls Beschwerde gegen die Ablehnung, erneuter Antrag nach Fristablauf.

Ablehnung der Reststrafenaussetzung — erneute Prüfung

Fahrverbot, Fahrerlaubnis

Nebenweg

Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist, MPU

Das Fahrverbot läuft ab; die entzogene Fahrerlaubnis muss nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragt werden — nicht selten mit medizinisch-psychologischer Untersuchung.

Dauer Sechs Monate bis fünf Jahre

Was passiert

Ein Fahrverbot (§ 44 StGB, ein bis sechs Monate) beginnt mit Abgabe des Führerscheins und endet von selbst. Die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) ist endgültig; das Gericht bestimmt eine Sperrfrist von sechs Monaten bis fünf Jahren (§ 69a StGB), die sich auf Antrag verkürzen lässt. Danach muss die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle neu beantragt werden — bei Alkohol- oder Drogendelikten regelmäßig nur nach bestandener MPU.

Was Ihre Verteidigung tut

Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Sperre, Begleitung des Neuerteilungsverfahrens, Beratung zur MPU-Vorbereitung und zum Abstinenznachweis.

MPU nicht bestanden — erneute Vorbereitung

Asservate, Datenlöschung, Tilgung im Register

Handy und Computer zurück, erkennungsdienstliche Unterlagen gelöscht, Eintrag im Register getilgt. Das dauert — und muss oft mehrfach angemahnt werden.

Dauer Wochen bis Monate — je nach Nachdruck

Was passiert

Beschlagnahmte Gegenstände sind nach Abschluss des Verfahrens herauszugeben, sofern sie nicht eingezogen wurden (§§ 111n, 111o StPO). In der Praxis lagern Handys und Computer oft Monate in der Asservatenkammer, bis jemand nachfragt. Erkennungsdienstliche Unterlagen (Fingerabdrücke, Fotos, DNA-Muster) sind zu löschen, wenn das Verfahren eingestellt wurde oder mit Freispruch endete — und auch nach Verurteilung, sobald die Speicherung nicht mehr erforderlich ist. Einträge im Bundeszentralregister werden nach fünf, zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahren getilgt (§§ 45 ff. BZRG); das Führungszeugnis wird meist früher sauber.

Was das für Sie bedeutet

Das Nachspiel wird gern vergessen, ist aber wichtig: Ein zu spät gelöschter DNA-Eintrag oder ein Handy, das nie zurückkommt, sind reale Nachteile. Sagen Sie uns, was Sie zurückhaben wollen — wir fragen nach, so oft es nötig ist.

Was Ihre Verteidigung tut

Herausgabeantrag, Löschungsantrag bei Polizei und BKA, Erinnerung nach Fristablauf, Auskunft aus dem Register, gegebenenfalls Antrag auf vorzeitige Tilgung (§ 49 BZRG).

Erinnerung — nochmal nachfragen

Häufige Fragen

Fragen zum Ablauf des Strafverfahrens

  • Wie lange dauert ein Strafverfahren insgesamt?

    Vom ersten Kontakt mit der Polizei bis zur Abschlussentscheidung der Staatsanwaltschaft vergehen erfahrungsgemäß sechs bis achtzehn Monate, bei Verfahren mit Datenträgerauswertung oft länger. Kommt es zur Anklage, folgen einige Monate bis zur Hauptverhandlung. Wird ein Rechtsmittel eingelegt, kann das Verfahren insgesamt mehrere Jahre dauern. Der größte Teil dieser Zeit ist Wartezeit, in der äußerlich nichts geschieht.

  • Ich habe einen Link mit „?stand=" bekommen — was bedeutet das?

    Der Link markiert auf dieser Karte die Station, an der Ihr Verfahren gerade steht: Die Seite springt dorthin, über der Karte steht „Wir sind hier", und auch im Zeitstrahl oben ist die Phase markiert. Scrollen Sie weiter, führt Sie eine kleine Schaltfläche am unteren Rand jederzeit zurück. Der Link enthält keine persönlichen Daten, nur die Bezeichnung der Station.

  • Warum höre ich so lange nichts von den Behörden?

    Weil das der Normalfall ist. Nach dem ersten Kontakt liegt die Akte bei der Polizei, dann bei der Staatsanwaltschaft, oft bei einer Auswertungsstelle. Solange die Ermittlungen laufen, wird die Akteneinsicht in der Regel zurückgehalten. Schweigen der Behörden ist weder ein gutes noch ein schlechtes Zeichen. Ihr Verteidiger fragt in regelmäßigen Abständen nach und meldet sich, sobald sich etwas bewegt.

  • Kann das Verfahren an jeder Station enden?

    An vielen. Die Staatsanwaltschaft kann jederzeit einstellen, ohne Auflage oder gegen eine Geldauflage. Das Gericht kann die Eröffnung ablehnen oder das Verfahren im Zwischenverfahren und sogar noch in der Hauptverhandlung einstellen. Ein großer Teil aller Ermittlungsverfahren endet, ohne dass je ein Gerichtssaal betreten wird. Genau darauf zielt die Verteidigung im Ermittlungsverfahren.

  • Warum wiederholen sich so viele Schritte?

    Weil jede neue Ermittlung neue Aktenseiten erzeugt, die gelesen und beantwortet werden müssen. Nachermittlungen führen zu erneuter Akteneinsicht und erneuter Stellungnahme. Eine Berufung wiederholt die gesamte Hauptverhandlung. Eine erfolgreiche Revision führt zu einer neuen Hauptverhandlung vor einem anderen Gericht. Diese Schleifen sind keine Fehler im System, sondern sein Kern: Jede Runde ist eine weitere Gelegenheit, das Ergebnis zu verändern.

  • Muss ich zu allen Terminen persönlich erscheinen?

    Zur Hauptverhandlung ja, in jeder Instanz. Bei einer polizeilichen Vorladung nur, wenn sie im Auftrag der Staatsanwaltschaft ergeht, und aussagen müssen Sie nie. Im Ermittlungsverfahren, im Zwischenverfahren und in der Revision gibt es für Sie in der Regel keine Termine; dort schreibt und verhandelt Ihr Verteidiger. Haftprüfungstermine finden mit Ihnen statt.

Das erste Gespräch

Manche Anrufe sind nicht leicht — und Sie müssen vorher nicht wissen, wo Sie anfangen sollen. Erzählen Sie, was passiert ist; ich höre zu und ordne ein, was das bedeutet. Am Ende sehen wir gemeinsam, was sinnvoll wäre — und ob ich der richtige Verteidiger für Ihre Sache bin.

Oder lassen Sie sich zurückrufen.

Wann erreichen wir Sie am besten?

Sie können mehrere Zeiträume wählen.

Rechtsanwalt Rappaport am Schreibtisch bei der Arbeit am Schriftsatz

Beharrlich.

Ein Strafverfahren zieht sich oft über Monate. Rechtsanwalt Rappaport verfolgt Ihre Sache mit Geduld und Beharrlichkeit, bis sie entschieden ist.

0761 458 754 80