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Strafverteidigung in Freiburg – Kanzlei Florian Rappaport Rechtsanwalt Florian Rappaport, Strafverteidiger in Freiburg

§ 184b und § 184c StGB

Warum konsumieren Menschen Missbrauchsdarstellungen?

Ein Strafverfahren wegen Kinder- oder Jugendpornografie bedroht Ihre Existenz. Ich bin Florian Rappaport, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, und verteidige bundesweit in Verfahren nach § 184b und § 184c StGB — schnell, diskret und mit klarer Strategie. Mein Ziel ist eine frühe Einstellung des Verfahrens ohne öffentliche Gerichtsverhandlung.

Gut verteidigt.

Strafverteidiger Florian Rappaport, Fachanwalt für Strafrecht in Freiburg

Hinter dem Konsum solcher Bilder steht selten das, was die meisten vermuten — und fast nie nur ein einziges Motiv.

Von Rechtsanwalt Florian Rappaport, Fachanwalt für Strafrecht · Stand:

Eine Frage, die fast jeder stellt

Wenn ich Mandanten zum ersten Mal nach einer Hausdurchsuchung wegen § 184b StGB gegenübersitze, stelle nicht ich die erste Frage — sie tun es. Und oft ist es nicht „Was droht mir?“, sondern eine sehr viel leisere: „Warum habe ich das getan?“ Dieselbe Frage stellen Ehefrauen, Eltern und erwachsene Kinder, die über das Verfahren erfahren haben und nun fassungslos vor einem Menschen stehen, den sie zu kennen glaubten. Es ist die Frage, die ins Suchfeld getippt wird, wenn niemand zusieht.

Diese Seite versucht, sie ehrlich zu beantworten — auf der Grundlage der forensischen Sexualwissenschaft, nicht der Boulevardvorstellung. Sie verharmlost nichts. Der Konsum von Missbrauchsdarstellungen ist und bleibt strafbar, und hinter jedem Bild steht ein reales Kind. Aber zwischen der Tat und ihrer Erklärung liegt ein weiter Raum, und gerade die Erklärung entscheidet oft darüber, wie ein Verfahren ausgeht und ob ein Mensch danach wieder Tritt fasst.

Die wichtigste Unterscheidung: Neigung oder nicht

Die landläufige Annahme lautet: Wer solche Bilder anschaut, ist pädophil. In dieser Pauschalität ist sie falsch. Der Konsum kann ein Hinweis auf eine sexuelle Ansprechbarkeit für Kinder sein — zwingend ist er es nicht. Ein erheblicher Teil der Konsumenten zeigt keine gefestigte Ausrichtung auf Kinder, sondern gelangt aus Neugier, aus einem zwanghaften Kontrollverlust, in einer Lebenskrise oder durch ein schrittweises Abgleiten aus legaler Pornographie an das Material. Wie groß dieser Teil genau ist, lässt sich seriös nicht in eine einzige Zahl fassen; die Untersuchungen kommen, je nachdem welche Gruppe sie betrachten, zu sehr unterschiedlichen Anteilen.

Das ist die erste und folgenreichste Weiche. Liegt eine pädophile Präferenz vor — eine über die Pubertät hinaus gefestigte sexuelle Ansprechbarkeit für den kindlichen Körper — oder ist der Konsum situativ, ersatzweise, zwanghaft, neugier- oder sammelgetrieben, ohne dass ein genuines Interesse an Kindern dahinterstünde?

Über die Neigung selbst lohnt ein klares Wort, weil hier viel durcheinandergeht: Eine sexuelle Ausrichtung ist nach allem, was die Sexualmedizin weiß, kein Gegenstand freier Wahl. Sie bildet sich spätestens mit der Pubertät und bleibt bestehen — „Schicksal, nicht Wahl“, wie es in der Fachliteratur heißt. Daraus folgt zweierlei. Erstens ist die bloße Neigung kein Vorwurf und nicht strafbar; vorwerfbar ist allein, sie in strafbares Handeln umzusetzen. Zweitens ist das Ziel einer Behandlung nicht die Umkehr der Neigung — die verspricht niemand seriös — sondern eine dauerhafte Kontrolle des Verhaltens. Auch das ist eine gute Nachricht: Verhaltenskontrolle ist erreichbar.

Die häufigsten Wege in den Konsum

In meiner Praxis begegnen mir immer wieder dieselben Muster. Sie schließen sich nicht alle gegenseitig aus, aber selten trägt mehr als eines davon einen konkreten Fall.

Neugier und der Reiz des Verbotenen. Ein sporadisches, impulsives Aufsuchen, dem kein über den Bildschirm hinausreichendes Interesse zugrunde liegt. In den großen Befragungen geben Neugier, ein zufälliges Abgleiten und das Austesten von Grenzen einen erheblichen Anteil der Beweggründe an.

Gewöhnung und Abgleiten aus legaler Pornographie. Wer über Jahre regelmäßig pornographische Inhalte nutzt, stumpft gegenüber dem immer Gleichen ab und sucht — um die nachlassende Wirkung auszugleichen — nach stets neuen, ungewöhnlicheren Reizen. Das praktisch unbegrenzte Angebot des Internets begünstigt ein schrittweises Abdriften in Randbereiche, ohne dass diesem ein eigenständiges Interesse an Kindern zugrunde liegen müsste. Hier trägt nicht eine Hinwendung zu Kindern, sondern die Eigendynamik des immer Neueren das Geschehen.

Die Enthemmung des digitalen Raums. Es ist seit langem beschrieben, dass Menschen im Netz Dinge tun, die sie in der wirklichen Welt niemals täten. Anonymität, die Unsichtbarkeit des Gegenübers und das Gefühl, sich in einer abgekoppelten, gleichsam unwirklichen Sphäre zu bewegen, setzen Hemmungen herab, die im unmittelbaren Leben selbstverständlich greifen.

Kontrollverlust und zwanghaftes Verhalten. Bei einem Teil der Betroffenen trägt das Geschehen die Züge eines Kontrollverlusts, nicht einer frei gewählten Zuwendung. Die Weltgesundheitsorganisation führt in ihrer aktuellen Klassifikation ICD-11 — in Kraft seit 2022 — erstmals die zwanghafte sexuelle Verhaltensstörung als eigenständige Störung der Impulskontrolle: ein anhaltendes Unvermögen, wiederkehrenden sexuellen Impulsen zu widerstehen, verbunden mit erheblichem Leidensdruck. Ausdrücklich nicht als „Sucht“ — auch wenn der Konsum sich so anfühlt. Viele Mandanten beschreiben genau dieses Muster — ein wiederholtes, als fremd und belastend empfundenes Aufsuchen, dem sie aus eigener Kraft nicht mehr Einhalt gebieten konnten.

Einsamkeit und fehlende Nähe. Die Forschung zu dieser Gruppe zeigt mit großer Übereinstimmung, dass reale Beziehungs- und Nähedefizite eine zentrale Rolle spielen. Wer dauerhaft keine tragfähige Nähe zu Erwachsenen herstellen kann, weicht in die Ersatzwelt des Bildschirms aus. Das ist ein veränderbares Defizit — und genau deshalb ein Ansatzpunkt für eine Behandlung.

Die Bewältigung einer Lebenskrise. Trennung, Verlust des Arbeitsplatzes, der Tod eines Angehörigen: Sexuelle Inhalte werden in solchen Phasen zu einem untauglichen Mittel, sich von Druck, Angst und innerer Leere abzulenken. Die Forschung beschreibt das als dysfunktionale Bewältigung — nicht als Ausdruck einer sexuellen Ausrichtung, sondern eines hilflosen Umgangs mit überfordernden Gefühlen.

Das Sammeln als Selbstzweck. Bei manchen steht nicht die sexuelle Erregung im Vordergrund, sondern ein Sammel- und Vollständigkeitsdrang, der dem Zwangsspektrum nahekommt — große, mechanisch sortierte Bestände, die kaum je gesichtet werden.

Der Zufallsfund. Nicht jeder hat das Material gezielt gesucht. In Chatgruppen und über Messengerdienste werden Inhalte unterschiedlichster Art ungefiltert geteilt; was ungewollt zugesandt wird, unterscheidet sich grundlegend vom planvoll zusammengetragenen Bestand.

Wenn eine Neigung vorliegt — und doch nie ausgelebt wurde

Ein Teil meiner Mandanten trägt tatsächlich eine sexuelle Neigung, die sie sich nicht ausgesucht haben und die sie ablehnen. Auch das gehört zu einer ehrlichen Darstellung. Entscheidend ist hier die Trennung von Neigung und Tat: Es gibt Menschen mit einer pädophilen oder hebephilen Ausrichtung, die diese über Jahre an keinem realen Kind ausleben, keinen körperlichen Übergriff begehen und die Verantwortung tragen, ihre Wünsche nicht in die Tat umzusetzen. Eine Behandlung zielt bei ihnen auf genau diese Kontrolle — und sie ist erreichbar.

Gerade für diese Gruppe gibt es ein konkretes Hilfsangebot, über das ich weiter unten schreibe. Es ist möglich, mit einer solchen Neigung zu leben, ohne zum Täter zu werden. Wer das früh begreift, schützt potenzielle Opfer und sich selbst.

Was die Forschung über die Tätergruppen sagt

Die Sexualwissenschaft hat verschiedene Modelle entwickelt, um Konsumenten einzuordnen. Allen gemeinsam ist eine Trennlinie, die für die Verteidigung zentral ist: die zwischen dem reinen Betrachter und dem auf einen körperlichen Übergriff angelegten Täter.

Ein verbreitetes Modell beschreibt ein Kontinuum vom bloßen „Browser“, der — auch unbeabsichtigt — auf Material stößt, über den, der zur eigenen Fantasie sammelt, bis hin zum Hersteller und Verbreiter. Die unteren Stufen — kein Kontakt, keine Verbreitung, keine kommerzielle Komponente — sind nach Herkunft, Risikoprofil und Rückfallverhalten deutlich von den oberen verschieden. Eine andere, prognostisch besonders wichtige Unterscheidung trennt den fantasiegebundenen Konsumenten, dessen Verhalten sich auf die Vorstellungsebene beschränkt, vom kontaktorientierten Täter, bei dem das Risiko eines Übergriffs höher liegt.

Diese Modelle sind keine Diagnosen und keine Entschuldigungen. Ihr Wert liegt darin, einen konkreten Fall sachlich einzuordnen, statt ihn dem pauschalen Bild zu überlassen.

Erklären ist nicht entschuldigen

An dieser Stelle ist ein klares Wort nötig, das ich auch jedem Mandanten sage: Kein psychologisches Modell macht den Konsum von Missbrauchsdarstellungen rechtmäßig. Die Bilder zeigen reale Kinder, und jede Nachfrage hält den Markt aufrecht, der für ihre Herstellung auf realen Missbrauch angewiesen ist. Eine Erklärung des Motivs trägt deshalb niemals zur Straflosigkeit bei.

Was sie leistet, ist etwas anderes — und juristisch durchaus erheblich. Sie hilft, die Schuld zutreffend zu gewichten, sie kann eine verminderte Steuerungsfähigkeit aufwerfen, sie stützt die Prognose und sie weist den Weg in die richtige Behandlung. Wer sich hinter einer Erklärung verstecken will, statt sich der Tat zu stellen, schadet sich. Wer sie nutzt, um zu verstehen und zu verändern, dem nützt sie.

Wie gefährlich sind reine Konsumenten?

Diese Frage steht — ausgesprochen oder nicht — im Zentrum jedes Verfahrens. Die kriminologische Forschung hat das Rückfallverhalten reiner Bildkonsumenten über zwei Jahrzehnte und zahlreiche Untersuchungen hinweg ausgewertet und kommt übereinstimmend zu einer sehr niedrigen Rate späterer körperlicher Übergriffe. Reine Konsumenten sind im Schnitt jünger, sozial unauffälliger und weniger kriminell belastet als Menschen, die Kinder unmittelbar missbrauchen; die beiden Gruppen überschneiden sich weit weniger, als die öffentliche Vorstellung annimmt.

Zwei Einschränkungen gehören zur Redlichkeit dazu. Erstens sind das Aussagen über Gruppen, keine Eigenschaften eines einzelnen Menschen — die Prognose im konkreten Fall hängt immer von der konkreten Aktenlage ab. Zweitens beruhen alle diese Zahlen auf dem, was bekannt geworden ist. Aber die Richtung des Befundes ist eindeutig und gut belegt: Der Schritt vom Betrachten zum Handeln ist bei der großen Mehrheit weder geschehen noch zu erwarten.

Was das für die Verteidigung bedeutet

Aus all dem folgt ein praktischer Kern. Das Motiv ist kein Randthema, sondern oft der Hebel des gesamten Verfahrens. Wenn sich belegen lässt, dass dem Konsum keine gefestigte Ausrichtung auf Kinder zugrunde lag, verändert das die Strafzumessung, die Frage einer Einstellung des Verfahrens, die Prognose und das Therapieargument. Wenn eine Neigung vorliegt, sie aber nie ausgelebt wurde und einer Behandlung zugeführt wird, ist auch das ein gewichtiger Gesichtspunkt.

Voraussetzung ist immer, dass die Erklärung von der Akte getragen wird. Genau hier setzt eine sorgfältige Verteidigungsstrategie an: Sie liest die forensische Auswertung gegen das behauptete Motiv, prüft, was die Daten wirklich hergeben, und entwickelt daraus eine Linie, die vor Staatsanwaltschaft und Gericht standhält — statt einer Schutzbehauptung, die beim ersten Widerspruch zerfällt. Wie sich das im typischen Erstverfahren auswirkt, ist Gegenstand der Seite zum Ersttäter bei § 184b StGB.

Hilfe — unabhängig vom Verfahren

Unabhängig davon, wie ein Strafverfahren ausgeht, stellt sich für die meisten Betroffenen eine echte Lebensfrage: Was war das, und wie verhindere ich, dass es wieder geschieht? Diese Frage beantwortet sich nicht an einem Nachmittag, aber sie braucht einen Rahmen.

Für Menschen mit einer sexuellen Ansprechbarkeit für Kinder gibt es das bundesweite Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ — kostenlos und unter besonderer Schweigepflicht, an mehreren Universitätskliniken. Es richtet sich allerdings vor allem an Menschen, die noch nicht ins Visier der Strafverfolgung geraten sind. Wer bereits ein laufendes Verfahren hat, findet den passenden Rahmen meist bei einer sexualmedizinischen Ambulanz oder einer niedergelassenen Sexual- und Psychotherapeutin — das gilt auch für Konstellationen ohne Präferenz im engeren Sinne, etwa zufällige Funde oder Konsum in einer Lebenskrise. Schon die bloße Anmeldung dort ist ein dokumentierter Schritt, den Staatsanwaltschaften ernst nehmen — und der vor allem dem Betroffenen selbst nützt.

Wer diese Frage stellt, hat den wichtigsten Schritt schon getan: Er sieht hin, statt wegzusehen.

Zitierte Normen und Gerichtsentscheidungen
  • M. C. Seto, Pedophilia and Sexual Offending Against Children, sowie Seto/Reeves/Jung, Erklärungen von Konsumenten für ihre Taten (zu Anteil pädophiler Präferenz, Neugier und Zufallszugang)
  • T. Krone, A Typology of Online Child Pornography Offending, Australian Institute of Criminology (Kontinuum vom „Browser“ bis zum Verbreiter)
  • Merdian u. a., fantasiegebundener vs. kontaktorientierter Konsum (prognostische Unterscheidung)
  • Marsa u. a.; Armstrong & Mellor (Bindungs- und Intimitätsdefizite bei Internet-Konsumenten)
  • WHO ICD-11, 6C72 — Zwanghafte sexuelle Verhaltensstörung (in Kraft seit 1. Januar 2022)
  • Seto/Hanson/Babchishin; Seto/Eke (CPORT) sowie neuere Metaanalysen zum niedrigen Kontakt-Rückfallrisiko reiner Konsumenten
  • Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ / Charité (Pädophilie als unveränderbare Präferenzstruktur; Behandlungsziel Verhaltenskontrolle)
  • §§ 184b, 184c StGB

Häufig gestellte Fragen

  • Sind alle, die kinderpornographisches Material konsumieren, pädophil?

    Nein. Der Konsum kann ein Hinweis auf eine sexuelle Ansprechbarkeit für Kinder sein, zwingend ist er es aber nicht. Ein erheblicher Teil der Konsumenten zeigt keine gefestigte Ausrichtung auf Kinder, sondern konsumiert aus Neugier, aus einem suchtartigen Kontrollverlust heraus, in einer Lebenskrise oder durch ein schrittweises Abgleiten aus legaler Pornographie. Wie groß dieser Anteil genau ist, lässt sich seriös nicht in eine einzige Zahl fassen — die Untersuchungen kommen je nach betrachteter Gruppe zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Diese Unterscheidung ist nicht nur psychologisch, sondern auch für die Verteidigung von zentraler Bedeutung.

  • Warum schaut sich jemand so etwas an, der sich nicht zu Kindern hingezogen fühlt?

    Die häufigsten Wege sind: Neugier und der Reiz des Verbotenen, eine Gewöhnung an immer extremere Reize nach langem Pornographiekonsum, die enthemmende Wirkung des digitalen Raums, Vereinsamung und fehlende erwachsene Nähe, die Bewältigung einer seelischen Krise sowie ein zwanghafter, als belastend erlebter Konsum, der sich verselbständigt hat. In den meisten dieser Fälle ist das Material nicht das eigentliche Ziel, sondern Endpunkt einer Entwicklung.

  • Ist Pädophilie eine Krankheit, und ist sie heilbar?

    Die sexuelle Ausrichtung selbst gilt nach derzeitigem Wissensstand als nicht veränderbar — sie bildet sich mit der Pubertät und bleibt bestehen. Behandelbar ist nicht die Neigung, sondern das Verhalten: Therapie zielt auf eine dauerhafte Kontrolle, nicht auf eine „Umpolung“. Wichtig ist die rechtliche Unterscheidung: Eine Neigung ist nicht strafbar und kein Vorwurf. Vorwerfbar ist allein, sie in strafbares Handeln umzusetzen.

  • Macht der Konsum von Pornographie süchtig?

    Ob es eine eigenständige „Pornosucht“ gibt, ist wissenschaftlich umstritten. Die Weltgesundheitsorganisation hat 2022 aber die zwanghafte sexuelle Verhaltensstörung als eigene Diagnose anerkannt — als Störung der Impulskontrolle, nicht als Sucht. Viele Mandanten beschreiben genau dieses Muster: ein wiederholtes, als fremd und quälend erlebtes Aufsuchen, das sie aus eigener Kraft nicht mehr durchbrechen konnten.

  • Werden aus Konsumenten später Täter, die Kinder anfassen?

    In der großen Mehrheit der Fälle nicht. Die kriminologische Forschung hat das Rückfallverhalten reiner Bildkonsumenten über zwei Jahrzehnte untersucht und kommt durchgängig zu sehr niedrigen Raten späterer körperlicher Übergriffe. Reine Konsumenten unterscheiden sich auch sonst deutlich von Menschen, die Kinder unmittelbar missbrauchen. Das ist eine statistische Aussage über Gruppen — die Prognose im Einzelfall hängt immer von der konkreten Konstellation ab.

  • Spielt eine eigene Missbrauchserfahrung in der Kindheit eine Rolle?

    Sie kann eine Rolle spielen. Untersuchungen belegen, dass eigene Missbrauchserfahrungen bei Sexualstraftätern häufiger vorkommen. Ebenso klar belegt ist aber, dass die große Mehrheit der Missbrauchsopfer gerade nicht selbst straffällig wird. Eine solche Erfahrung erklärt eine Verletzlichkeit, sie ist kein Automatismus und kein Freibrief — wohl aber ein Gesichtspunkt, der ein Verhalten verständlicher macht.

  • Hilft es vor Gericht, wenn man das Motiv erklären kann?

    Ja, oft erheblich. Wer nachvollziehbar darlegen kann, dass dem Konsum keine gefestigte Ausrichtung auf Kinder zugrunde lag, sondern etwa Neugier, ein Kontrollverlust oder eine Lebenskrise, steht bei der Strafzumessung, der Prognose und der Frage einer Therapie deutlich anders da. Voraussetzung ist, dass die Erklärung von der Aktenlage getragen wird — eine bloße Schutzbehauptung schadet mehr, als sie nützt.

  • Entschuldigt eine psychologische Erklärung die Tat?

    Nein. Eine Erklärung ist keine Entschuldigung. Der Konsum solcher Inhalte bleibt strafbar, und jede Nachfrage hält einen Markt aufrecht, der für seine Herstellung auf den realen Missbrauch realer Kinder angewiesen ist. Die Motivforschung trägt nicht zur Straflosigkeit bei — sie hilft, das Geschehen einzuordnen, die Schuld zutreffend zu gewichten und den richtigen Weg in eine Behandlung zu finden.

  • Wo finde ich Hilfe — auch ohne laufendes Verfahren?

    Das bundesweite Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ behandelt Menschen mit einer sexuellen Ansprechbarkeit für Kinder kostenlos und unter besonderer Schweigepflicht an mehreren Universitätskliniken — es richtet sich vor allem an Menschen, die noch nicht strafrechtlich verfolgt werden. Wer bereits ein Verfahren hat, ist bei einer sexualmedizinischen Ambulanz oder einer niedergelassenen Therapeutin meist richtiger; das gilt auch für Konstellationen ohne Präferenz im engeren Sinne. Der erste Schritt ist oft der schwerste — und der wichtigste.

  • Gilt das auch für junge Leute, die Bilder unter Gleichaltrigen tauschen?

    Hier liegt die Sache meist ganz anders. Der Austausch intimer Bildnachrichten unter Jugendlichen ist verbreitet und Ausdruck einer noch unfertigen, ausprobierenden Sexualität — kein auf die Ausbeutung von Kindern gerichtetes Interesse. Strafrechtlich können solche Konstellationen dennoch unter §§ 184b, 184c StGB fallen; sie werden aber über das Jugendstrafrecht und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ganz eigenständig bewertet.

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