Anleitung
Der Saal gehört Ihnen Drehen Sie den Saal mit der Maus oder dem Finger, zoomen
Sie mit den Tasten − und +. Mit dem Mausrad scrollen Sie die Seite. Tippen Sie eine Person an, und hier steht, wer das ist,
was sie tut und was das für Sie bedeutet.
Unter der Ansicht wechseln Sie die Besetzung des Gerichts — vom Einzelrichter bis
zur großen Strafkammer verändert sich die Richterbank vor Ihren Augen. Über dem Saal führt Sie
die Zeitleiste durch die Verhandlung, von der ersten Minute bis zum Urteil.
Das Gericht
Vorsitzender Richter § 238 StPO
Wer dort sitzt Der Vorsitzende sitzt in der Mitte der Richterbank. Beim Strafrichter ist er allein das Gericht. Beim Schöffengericht und bei der Strafkammer leitet er die Verhandlung, hat in der Beratung aber nicht mehr Gewicht als jedes andere Mitglied des Gerichts.
Was diese Person tut Er ruft die Sache auf, stellt Ihre Personalien fest, belehrt Sie über Ihre Rechte und befragt Zeugen und Sachverständige als Erster. Er bestimmt den Gang der Verhandlung, entscheidet über Unterbrechungen und verkündet am Ende das Urteil.
Was das für Sie bedeutet Fast alles im Saal läuft über ihn: Fragen an Sie kommen zuerst von ihm, Anträge richten sich an ihn. Angesprochen wird er als „Herr Vorsitzender“, eine Richterin als „Frau Vorsitzende“. Bevor Sie antworten, können Sie sich jederzeit mit uns abstimmen.
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Das Gericht
Beisitzender Richter § 76 GVG
Wer dort sitzt Einer der Berufsrichter der Strafkammer. Häufig ist er der Berichterstatter: Er hat die Akte besonders gründlich durchgearbeitet und bereitet die Beratung vor.
Was diese Person tut Er verfolgt die Verhandlung, kann Zeugen und Sachverständigen eigene Fragen stellen und stimmt in der Beratung gleichberechtigt mit. Nach außen tritt er meist wenig hervor.
Was das für Sie bedeutet Das Urteil ist eine Entscheidung des ganzen Gerichts, nicht allein des Vorsitzenden. Deshalb wenden wir uns mit unseren Ausführungen stets an die gesamte Richterbank.
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Das Gericht
Beisitzender Richter § 76 GVG
Wer dort sitzt Der zweite beisitzende Berufsrichter. Verhandelt die Strafkammer in der verkleinerten Besetzung mit zwei Berufsrichtern, bleibt dieser Platz leer.
Was diese Person tut Wie sein Kollege: Er hört zu, kann Fragen stellen und stimmt mit.
Was das für Sie bedeutet Auch seine Stimme zählt bei der Entscheidung über Schuld und Strafe voll.
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Das Gericht
Schöffin §§ 30, 77 GVG
Wer dort sitzt Eine Bürgerin, die für fünf Jahre zur Schöffin gewählt wurde, in aller Regel ohne juristische Ausbildung. Sie trägt keine Robe und sitzt doch als Richterin auf der Richterbank.
Was diese Person tut Die Schöffin verfolgt die gesamte Verhandlung, kann Fragen stellen und entscheidet über Schuld und Strafe mit derselben Stimme wie die Berufsrichter. Die Ermittlungsakte kennt sie in der Regel nicht; sie urteilt nach dem, was sie im Saal hört und sieht.
Was das für Sie bedeutet Für die Schöffen zählt der Eindruck der Verhandlung. Was hier erklärt oder durch Zeugen belegt wird, erreicht sie unmittelbar, ohne den Umweg über die Akte.
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Das Gericht
Schöffe §§ 30, 77 GVG
Wer dort sitzt Der zweite ehrenamtliche Richter. Für eine Verurteilung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln nötig (§ 263 StPO); beim Schöffengericht können die beiden Schöffen den Berufsrichter deshalb überstimmen.
Was diese Person tut Wie seine Kollegin: Er hört zu, kann Fragen stellen und stimmt gleichberechtigt mit.
Was das für Sie bedeutet Wer im Saal spricht, spricht zum ganzen Gericht. Der Blick gilt deshalb nicht nur dem Vorsitzenden, sondern der gesamten Richterbank.
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Das Gericht
Protokollführer §§ 271 ff. StPO
Wer dort sitzt Ein Beamter der Geschäftsstelle des Gerichts. Er sitzt seitlich vor der Richterbank, meist an einem eigenen Tisch mit Bildschirm.
Was diese Person tut Er hält fest, wer anwesend war, welche Anträge gestellt, welche Zeugen gehört und welche Urkunden verlesen wurden. Vor dem Amtsgericht nimmt er zusätzlich die wesentlichen Ergebnisse der Vernehmungen auf, vor dem Landgericht nicht.
Was das für Sie bedeutet Das Protokoll beweist später, welche Förmlichkeiten in der Verhandlung beachtet wurden (§ 274 StPO). Wir achten deshalb darauf, dass jeder Antrag und jeder Widerspruch darin steht; für eine Revision kann das entscheidend sein.
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Die Anklage
Staatsanwältin § 226 StPO
Wer dort sitzt Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft. Sie sitzt an einem eigenen Tisch seitlich der Richterbank. Oft ist es nicht dieselbe Person, die die Ermittlungen geführt und die Anklage verfasst hat.
Was diese Person tut Die Staatsanwältin verliest den Anklagesatz, befragt Zeugen und Sachverständige, kann eigene Beweisanträge stellen und hält als Erste ihren Schlussvortrag, verbunden mit einem Antrag auf Verurteilung oder Freispruch.
Was das für Sie bedeutet Sie ist Ihr Gegenüber, aber nicht Ihre Richterin. Die Staatsanwaltschaft ist zur Objektivität verpflichtet und muss auch entlastende Umstände berücksichtigen (§ 160 Abs. 2 StPO). Ein sachlicher Umgang miteinander öffnet oft Spielräume, etwa für Gespräche über eine Einstellung des Verfahrens.
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Sie und Ihre Verteidigung
Ihr Verteidiger §§ 137 ff. StPO
Wer dort sitzt Ihr Verteidiger sitzt am selben Tisch wie Sie, unmittelbar an Ihrer Seite. So können Sie sich jederzeit leise besprechen, ohne dass andere mithören.
Was diese Person tut Er gibt Erklärungen für Sie ab, befragt Zeugen und Sachverständige, stellt Beweisanträge, widerspricht der Verwertung unzulässiger Beweise und hält das Schlussplädoyer. In den Pausen führt er, wo es sinnvoll ist, Gespräche mit Gericht und Staatsanwaltschaft.
Was das für Sie bedeutet Im Saal müssen Sie nichts allein bewältigen. Fällt Ihnen etwas auf, verstehen Sie eine Frage nicht oder brauchen Sie eine Pause, genügt ein Zeichen oder eine Notiz. Wir bitten dann um eine Unterbrechung.
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Sie und Ihre Verteidigung
Sie — die angeklagte Person § 231 StPO
Wer dort sitzt Sie sitzen am Tisch der Verteidigung, in aller Regel direkt neben Ihrem Verteidiger. Eine abgetrennte Anklagebank gibt es in deutschen Sälen üblicherweise nicht; Sie sitzen an einem Tisch wie alle anderen Beteiligten.
Was diese Person tut Sie müssen anwesend sein, aber nicht aussagen. Pflicht sind nur Ihre Personalien. Ob, wann und wie Sie sich zur Sache äußern, entscheiden wir vorher gemeinsam, häufig in Form einer Erklärung, die Ihr Verteidiger verliest.
Was das für Sie bedeutet Das Gericht nimmt auch wahr, wie Sie sich verhalten, während Sie nicht angesprochen werden. Bleiben Sie ruhig, auch wenn eine Aussage Sie empört; notieren Sie Ihre Einwände, wir bringen sie zur richtigen Zeit vor. Sie erheben sich, wenn das Gericht eintritt und wenn das Urteil verkündet wird.
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Die Beweisaufnahme
Zeugin §§ 48 ff., 69 StPO
Wer dort sitzt Der Zeugenplatz steht frei zwischen den Tischen, mit Blick zum Gericht. Zeugen warten vor dem Saal und dürfen die Verhandlung vor ihrer Aussage nicht verfolgen (§ 58 Abs. 1 StPO), damit ihre Erinnerung nicht von dem beeinflusst wird, was andere gesagt haben.
Was diese Person tut Die Zeugin berichtet zunächst im Zusammenhang, was sie wahrgenommen hat. Danach wird sie befragt: zuerst vom Gericht, dann von der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Nach ihrer Entlassung darf sie als Zuhörerin im Saal bleiben.
Was das für Sie bedeutet In der Zeugenvernehmung entscheidet sich oft das Verfahren. Wir vergleichen jede Aussage mit den früheren Angaben in der Akte, halten Abweichungen fest und sprechen sie an. Für Sie heißt das: zuhören, notieren, was Ihnen auffällt, und nicht dazwischenreden.
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Die Beweisaufnahme
Sachverständiger §§ 72 ff. StPO
Wer dort sitzt Etwa ein Rechtsmediziner, eine IT-Forensikerin, ein Psychiater oder eine Verkehrssachverständige, in aller Regel von Staatsanwaltschaft oder Gericht beauftragt. Sachverständige verfolgen oft die ganze Verhandlung, weil sie das Gehörte in ihr Gutachten einbeziehen müssen.
Was diese Person tut Er erstattet sein Gutachten mündlich und beantwortet Fragen dazu. Maßgeblich ist, was er in der Verhandlung ausführt; das schriftliche Gutachten in der Akte allein genügt in der Regel nicht.
Was das für Sie bedeutet Ein Sachverständiger unterstützt das Gericht mit Fachwissen, entscheidet aber nicht selbst. Sein Gutachten lässt sich überprüfen, etwa auf die zugrunde gelegten Tatsachen und die gewählte Methode. Wo Zweifel bleiben, beantragen wir ein weiteres Gutachten (§ 244 Abs. 4 StPO).
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Die Nebenklage
Nebenklägerin §§ 395 ff. StPO
Wer dort sitzt Bei bestimmten Vorwürfen, vor allem bei Sexualdelikten und schweren Gewalttaten, kann sich eine Person, die durch die Tat verletzt worden sein soll, der Anklage anschließen. Sie sitzt dann mit ihrem Anwalt an einem eigenen Tisch, meist auf der Seite der Staatsanwaltschaft.
Was diese Person tut Die Nebenklägerin darf während der gesamten Verhandlung anwesend sein, Fragen und Beweisanträge stellen, einen eigenen Schlussvortrag halten und in bestimmtem Umfang selbst Rechtsmittel einlegen.
Was das für Sie bedeutet Neben der Staatsanwaltschaft sitzt Ihnen damit eine zweite Seite gegenüber, die eine Verurteilung anstreben kann. Ist die Nebenklägerin zugleich wichtige Zeugin, verlangt ihre Befragung besondere Sorgfalt: gründlich in der Sache und respektvoll im Ton.
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Die Nebenklage
Nebenklage-Anwalt Wer dort sitzt Der Rechtsanwalt der Nebenklägerin. Er sitzt neben ihr am gemeinsamen Tisch.
Was diese Person tut Er stellt für sie Fragen und Anträge, achtet auf ihre Rechte und hält den Schlussvortrag der Nebenklage.
Was das für Sie bedeutet Fragen und Anträge der Nebenklage beziehen wir in unsere Verteidigung ein und treten ihnen entgegen, wo es nötig ist.
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Der übrige Saal
Justizwachtmeister §§ 176 ff. GVG
Wer dort sitzt Er steht meist an der Tür oder seitlich im Saal. Befindet sich ein Angeklagter in Untersuchungshaft, führt er ihn vor und bleibt in seiner Nähe.
Was diese Person tut Er ruft Zeugen herein, kontrolliert häufig schon den Einlass und setzt Anordnungen des Vorsitzenden zur Ordnung im Saal durch.
Was das für Sie bedeutet Oft ist er der Erste, dem Sie im Gerichtsgebäude begegnen. An ihn können Sie sich wenden, wenn Sie den Saal kurz verlassen müssen oder nicht wissen, wo Sie Platz nehmen sollen.
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Der übrige Saal
Zuschauer und Presse § 169 GVG
Wer dort sitzt Die Plätze für Zuhörer liegen hinter einer Schranke. Jeder darf ohne Anmeldung und ohne Begründung zuhören: Angehörige, Studierende, die Presse, zufällige Besucher.
Was diese Person tut Zuhörer verfolgen die Verhandlung, mehr nicht. Ton- und Filmaufnahmen sind währenddessen unzulässig, Fotos in aller Regel untersagt; die Presse berichtet aus ihren Notizen.
Was das für Sie bedeutet Die Öffentlichkeit schützt davor, dass hinter verschlossenen Türen verhandelt wird. Sie kann aber auch belasten. Zum Schutz der Privatsphäre lässt sie sich ganz oder teilweise ausschließen (§§ 171b, 172 GVG); Verhandlungen gegen Jugendliche sind von vornherein nicht öffentlich (§ 48 JGG). Ob ein solcher Antrag in Betracht kommt, klären wir vor dem Termin.
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Schritt 1 von 17
Das Gericht tritt ein Was geschieht Betritt das Gericht den Saal, erheben sich alle Anwesenden, auch die Staatsanwaltschaft, die Zuhörer und die Presse. Man setzt sich wieder, sobald der Vorsitzende Platz nimmt oder dazu auffordert.
Was Ihre Verteidigung tut Wir stehen mit Ihnen auf und setzen uns mit Ihnen. Sie müssen sich den Ablauf nicht merken; es genügt, sich an uns zu orientieren.
Schritt 2 von 17
Aufruf der Sache § 243 Abs. 1 StPO
Was geschieht Der Vorsitzende ruft die Sache auf und stellt fest, wer erschienen ist. Mit diesem Aufruf beginnt die Hauptverhandlung im rechtlichen Sinn. Geladene Zeugen verlassen danach den Saal und warten draußen, bis sie hereingerufen werden.
Was Ihre Verteidigung tut Wir treffen Sie vor der Verhandlung und gehen den Ablauf noch einmal mit Ihnen durch. Im Saal sitzen wir unmittelbar neben Ihnen.
Schritt 3 von 17
Feststellung der Personalien § 243 Abs. 2 StPO
Was geschieht Der Vorsitzende stellt fest, wer Sie sind: Name, Geburtsdatum und Geburtsort, Anschrift, Familienstand, Beruf und Staatsangehörigkeit. Diese Angaben sind Pflicht. Alles, was darüber hinausgeht, gehört bereits zu Ihrer Einlassung, und die ist freiwillig.
Was Ihre Verteidigung tut Wir klären vorher mit Ihnen, welche Angaben verlangt werden und welche nicht. So wird aus der Feststellung der Personalien nicht unbemerkt schon eine Aussage.
Schritt 4 von 17
Verlesung des Anklagesatzes § 243 Abs. 3 StPO
Was geschieht Die Staatsanwaltschaft verliest den Anklagesatz: was Ihnen vorgeworfen wird, wann und wo es geschehen sein soll und welche Strafvorschriften sie für erfüllt hält. Beweise werden dabei noch nicht vorgetragen. Viele empfinden diesen Moment als den unangenehmsten des Tages, weil der Vorwurf zunächst ohne Gegenposition im Raum steht.
Was Ihre Verteidigung tut Den Anklagesatz kennen Sie zu diesem Zeitpunkt längst, wir haben ihn vorher gemeinsam gelesen.
Schritt 5 von 17
Mitteilung über Vorgespräche § 243 Abs. 4 StPO
Was geschieht Der Vorsitzende teilt mit, ob außerhalb der Verhandlung über eine Verständigung gesprochen wurde und mit welchem Inhalt. Auch wenn es keine Gespräche gab, wird das ausdrücklich mitgeteilt und protokolliert. Meist geht es bei einer Verständigung um ein Geständnis, für das das Gericht einen milderen Strafrahmen mit Ober- und Untergrenze in Aussicht stellt. Zustande kommt sie nur, wenn Sie und die Staatsanwaltschaft dem Vorschlag des Gerichts zustimmen.
Was Ihre Verteidigung tut Eine Verständigung will gut vorbereitet sein. Ein Geständnis ist umso wertvoller, je schwieriger die Beweislage ist, und entsprechend größer kann der Strafnachlass ausfallen. Ob dieser Weg für Sie in Betracht kommt, besprechen wir lange vor dem Termin; Gespräche führen wir nur mit Ihrem Einverständnis, und ob Sie einem Vorschlag zustimmen, entscheiden allein Sie.
Schritt 6 von 17
Belehrung über das Schweigerecht § 243 Abs. 5 StPO
Was geschieht Der Vorsitzende weist Sie darauf hin, dass es Ihnen freisteht, sich zur Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Wer vollständig schweigt, darf deswegen nicht schlechter gestellt werden; aus dem Schweigen darf das Gericht keine Schlüsse ziehen.
Was Ihre Verteidigung tut Ob Sie schweigen, eine Erklärung abgeben oder Fragen beantworten, ist meist die wichtigste Entscheidung des Verhandlungstages. Wir treffen sie vorher gemeinsam.
Schritt 7 von 17
Ihre Angaben zur Person Was geschieht Über die Personalien hinaus fragt das Gericht nach Ihrem Lebensweg: Schule und Ausbildung, Arbeit und Einkommen, Familie und Gesundheit. Diese Umstände sind vor allem für die Bemessung einer Strafe von Bedeutung. Auch hier sind Sie zu Angaben nicht verpflichtet; manche Gerichte stellen diese Fragen erst später.
Was Ihre Verteidigung tut Wir bereiten mit Ihnen vor, was Sie zu Ihrer Person sagen und welche Unterlagen es belegen, etwa ein Arbeitsvertrag oder eine Bescheinigung über eine Therapie. Diese Angaben halten wir von Ihrer Darstellung zum Vorwurf getrennt.
Schritt 8 von 17
Ihre Einlassung zur Sache § 243 Abs. 5 Satz 2 StPO
Was geschieht Möchten Sie sich zum Vorwurf äußern, haben Sie jetzt Gelegenheit dazu. Sie können frei sprechen, eine vorbereitete Erklärung vorlesen oder eine Erklärung durch uns verlesen lassen, die Sie anschließend als Ihre eigene bestätigen. Ebenso können Sie schweigen und sich, wenn Sie möchten, auch später noch äußern.
Was Ihre Verteidigung tut Eine schriftlich vorbereitete Erklärung sagt genau das, was Sie sagen wollen, auch wenn die Anspannung im Saal groß ist. Den Text erarbeiten wir gemeinsam; Sie lesen ihn persönlich und am Stück vor, ohne durch Fragen unterbrochen zu werden.
Schritt 9 von 17
Fragen zu Ihrer Einlassung § 243 Abs. 5 StPO
Was geschieht Auf eine Erklärung folgen — wenn wir es zulassen — Fragen des Gerichts, der Staatsanwaltschaft und der übrigen Beteiligten. Sie müssen keine davon beantworten und können sich vor jeder Antwort mit uns beraten. Beantworten Sie nur einen Teil der Fragen, darf das Gericht allerdings auch dieses Teilschweigen würdigen. Hierin liegt eine Gefahr.
Was Ihre Verteidigung tut Wir legen vorher gemeinsam fest, ob und wieweit Sie Fragen beantworten. Ist eine Frage unklar, bitten wir um eine genauere Fassung; brauchen Sie Zeit zum Überlegen, bitten wir um eine kurze Unterbrechung.
Schritt 10 von 17
Beweisaufnahme: Zeugen §§ 244, 69 StPO
Was geschieht Meist der längste Abschnitt der Verhandlung. Die Zeugen werden einzeln hereingerufen, über ihre Wahrheitspflicht belehrt und berichten zunächst im Zusammenhang, was sie wahrgenommen haben. Danach fragt das Gericht, anschließend fragen Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Hinzu kommen verlesene Urkunden, Lichtbilder und Videos.
Was Ihre Verteidigung tut Wir vergleichen jede Aussage mit dem, was dieselbe Person früher bei der Polizei gesagt hat. Weicht sie davon ab, halten wir die frühere Fassung vor; solche Widersprüche sind oft entscheidend. Wo weitere Beweise nötig sind, stellen wir Beweisanträge, über die das Gericht förmlich entscheiden muss.
Schritt 11 von 17
Beweisaufnahme: Sachverständige §§ 72 ff. StPO
Was geschieht Sachverständige erstatten ihr Gutachten mündlich und werden anschließend befragt. In manchen Verfahren steht das Gutachten im Mittelpunkt: die Auswertung eines Datenträgers, ein rechtsmedizinischer Befund, eine Blutalkoholberechnung oder ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit.
Was Ihre Verteidigung tut Wir prüfen, worauf das Gutachten beruht: welche Tatsachen zugrunde gelegt wurden, welche Methode verwendet wurde und ob sie für diese Frage taugt. Ein Gutachten klingt oft endgültig, ist aber nur so verlässlich wie seine Grundlagen.
Schritt 12 von 17
Schluss der Beweisaufnahme § 258 StPO
Was geschieht Sind alle Beweise erhoben, schließt der Vorsitzende die Beweisaufnahme. Zuvor werden meist noch etwaige Eintragungen im Bundeszentralregister verlesen. Das Gericht urteilt anschließend allein über das, was in der Verhandlung zur Sprache gekommen ist.
Was Ihre Verteidigung tut Anträge, die wir für nötig halten, stellen wir möglichst vor diesem Zeitpunkt. Beweisanträge sind aber auch danach noch möglich, bis zum Beginn der Urteilsverkündung; das Gericht muss sie dann ebenfalls bescheiden.
Schritt 13 von 17
Plädoyer der Staatsanwaltschaft § 258 Abs. 1 StPO
Was geschieht Die Staatsanwaltschaft würdigt das Ergebnis der Beweisaufnahme aus ihrer Sicht und stellt einen Antrag: auf Freispruch oder auf eine bestimmte Strafe, etwa eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung. Ist eine Nebenklage beteiligt, folgt ihr eigener Schlussvortrag.
Was Ihre Verteidigung tut Wir hören genau zu. Was die Staatsanwaltschaft übergeht oder nur beiläufig erwähnt, greifen wir in unserem Plädoyer auf.
Schritt 14 von 17
Plädoyer der Verteidigung § 258 Abs. 1 StPO
Was geschieht Anschließend hält die Verteidigung ihr Plädoyer und stellt ihren Antrag. Die Staatsanwaltschaft darf darauf noch einmal erwidern; das letzte Wort aber haben stets Sie.
Was Ihre Verteidigung tut Ein Plädoyer lässt sich nicht vorab fertig schreiben, denn es antwortet auf genau diesen Verhandlungstag. Wir entwickeln es aus unseren Notizen und richten es an das ganze Gericht, wo Schöffen mitentscheiden, ausdrücklich auch an sie.
Schritt 15 von 17
Ihr letztes Wort § 258 Abs. 2 und 3 StPO
Was geschieht Zum Schluss fragt der Vorsitzende Sie, ob Sie selbst noch etwas sagen möchten. Das ist Ihr Recht, keine Pflicht, und es steht Ihnen auch dann zu, wenn Sie bisher geschwiegen haben. Wird das letzte Wort übergangen, kann das Urteil deswegen in der Revision aufgehoben werden.
Was Ihre Verteidigung tut Wir besprechen vorher, ob Sie das letzte Wort nutzen und was Sie sagen möchten. Ohne Risiko ist es nicht. Wenige ruhige Sätze wirken meist stärker als ein zweites Plädoyer. Auch „Ich schließe mich meinem Verteidiger an“ ist ein angemessener Schluss.
Schritt 16 von 17
Beratung § 263 StPO
Was geschieht Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück, alle übrigen Beteiligten warten. Die Beratung ist geheim. Für einen Schuldspruch und jede Sie belastende Entscheidung über die Strafe ist eine Mehrheit von zwei Dritteln nötig; wirken Schöffen mit, kann gegen die Stimmen beider niemand verurteilt werden.
Was Ihre Verteidigung tut Wir bleiben bei Ihnen. Viele empfinden diese Wartezeit als die schwerste des Tages; wir nutzen sie, um mit Ihnen durchzugehen, was bei der Verkündung geschieht und welche Schritte danach möglich sind.
Schritt 17 von 17
Urteilsverkündung §§ 260, 268 StPO
Was geschieht Das Gericht kehrt zurück. Alle erheben sich, während der Vorsitzende die Urteilsformel verliest, und setzen sich zur mündlichen Begründung wieder. Danach belehrt er über die Rechtsmittel: Berufung oder Revision müssen binnen einer Woche nach der Verkündung eingelegt werden.
Was Ihre Verteidigung tut Wir hören der Begründung genau zu, denn sie lässt bereits erkennen, ob das Urteil einer Überprüfung standhält. Ob Sie ein Rechtsmittel einlegen, entscheiden Sie. Ist die Woche zu knapp, kann es vorsorglich eingelegt und nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe wieder zurückgenommen werden.